Anforderungen an den Bieter

Die Öffentliche Hand stellt verständlicherweise bestimmte Anforderungen an die Teilnehmer von Vergabeverfahren. Schließlich muss auch sichergestellt werden, dass das aus- oder durchführende Unternehmen der Aufgabe gewachsen ist und im Einklang mit Recht und Gesetz handelt. Die entsprechenden Anforderungen werden unter drei Oberbegriffen zusammengefasst:

Fachkunde

Der Unternehmer und /oder die ausführenden Mitarbeiter besitzen die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. Diese können durch Meister-/Gesellenbriefe, Gewerbe-An- oder Ummeldung/Gewerbeerlaubnis, Berufs-/Handelsregister- und Handwerksrollenauszüge, Eigenerklärungen, Zertifikate und Referenzen nachgewiesen werden.

Leistungsfähigkeit

Je nach Umfang des ausgeschriebenen Projekts muss das bietende Unternehmen, der Selbstständige, Handwerker oder Freiberufler die benötigten personellen, technischen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen können. Hierzu gehören nicht nur entsprechend ausgebildete Fachkräfte in ausreichender Zahl. Auch die finanzielle Kapazität, für Material oder Fremdleistungen in Vorleistung treten zu können, zählt zu den wichtigen Anforderungskriterien. Entsprechend sind Auskünfte über die Anzahl der qualifizierten Beschäftigten, Umsatzangaben und Auflistungen der technischen Infrastruktur vorzulegen.

Zuverlässigkeit

Keine Vergabestelle kann es sich leisten, Aufträge an unzuverlässige Unternehmen zu vergeben. Fehlende Sorgfalt führt hier im schlimmsten Fall zu strafrechtlichen Ermittlungen. Bieter haben daher umfänglich Ihre jetzige und zukünftige Integrität nachzuweisen. Polizeiliche Führungszeugnisse, Auskünfte über ordentlich abgeführte Steuern, Beiträge und Abgaben, Unbedenklichkeits- und Konformitätsbescheinigungen aller Art bezeugen die Rechtschaffenheit der interessierten Unternehmen.

Vor der Teilnahme an einem Vergabeverfahren sollten Sie kritisch prüfen, ob Sie auch über die zeitlichen Ressourcen inklusive eventueller Reserven verfügen können. Geben Sie dann auf Nachfrage eine Verfügbarkeitserklärung ab. Weiterhin müssen Sie besonders aufmerksam die Form der jeweils geforderten Nachweise prüfen, da bereits durch eine im Original verlangte, aber als Kopie vorgelegte Bescheinigung zwingend der Ausschluss erfolgen muss. Sämtliche Belege müssen natürlich aktuell sein, die genauen Anforderungen der verschiedenen Vergabestellen sind jeweils bindend.

Um illegitime Zweck-Bietergemeinschaften (Unternehmen schließen sich nur zusammen, um von der Qualifikation des jeweils anderen zu profitieren) zu verhindern, muss jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sämtliche geforderten Nachweise komplett nachweisen.

» » Um wertvolle Zeit und Ressourcen zu sparen, empfehlen wir Ihnen unbedingt, sich in Präqualifikationslisten einzutragen. Lesen Sie im folgenden Kapitel mehr über den genauen Ablauf einer Präqualifizierung ...

Praktische Tipps und hilfreiches Insiderwissen zu den Voraussetzungen einer Teilnahme erhalten Sie auch in unserem Ratgeber „Vergabe PRAXIS“ und in der Seminarreihe „Vergabe PRAXIS im Dialog“:

Weitere Informationen zum Fachmagazin SUPPLY



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