Prüfung der AngeboteZum Ende der Angebotsfrist werden die bis dato eingetroffenen und danach sicher verwahrten Angebote geöffnet. Anwesend sind der Verhandlungsführer und ein weiterer offizieller Vertreter der Vergabestelle. Durch das hier angewendete Vier-Augen-Prinzip soll die Rechtskonformität gewährleistet und Manipulationsversuche ausgeschlossen werden. Handelt es sich um eine Ausschreibung nach VOB, können an diesem Submissionstermin sämtliche Bieter vor Ort sein, geht es um ein Vergabeverfahren nach VOL oder VOF, sind grundsätzlich weitere Personen von der Teilnahme ausgeschlossen. Die eigentliche Prüfungsphase gliedert sich in vier Unterphasen:
1. Formelle PrüfungBereits wenige Sekunden nach dem Entnehmen der Angebotsdokumente aus dem sicheren Verwahrungsbehältnis (in der Regel ein Safe) kann ein Bieter von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn seine Angebotsunterlagen nicht ordnungsgemäß verschlossen waren. Weitere, rein formelle Ausschlusskriterien sind:
2. Eignungsprüfung des BietersNach der Prüfung der Formalien wird die allgemeine und spezifische Eignung der einzelnen Bieter genau untersucht. Diese Phase geht genau auf die geforderten Nachweise, Referenzen und Eigenerklärungen ein:
In dieser Phase können gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um Preisangaben handelt. 3. Auskömmlichkeit des AngebotsDa sich in öffentlichen Ausschreibungen die Vergabestellen stets für das wirtschaftlichste Angebot entscheiden müssen, wenn alle anderen Parameter erfüllt sind, besteht das Risiko, dass Teilnehmer mit eigentlich ruinösen Angeboten versuchen, im Ausschreibungs-Markt einen Fuß in die Tür zu bekommen. Da so die Durchführung des Projektes aufgrund einer daraus resultierenden Insolvenz des Bieters gefährdet werden kann, werden die Angebote geprüft, ob sie sich innerhalb einer vorher geschätzten Preisspanne bewegen oder eklatant die anderen Kalkulationen unterschreiten. Liegt das Gebot mehr als 20 Prozent unter dem Referenzbereich, kann erfahrungsgemäß und mit ziemlicher Sicherheit von einem Missverständnis ausgegangen werden. Die Vergabestellen können aber diese Bieter nicht automatisch von der Teilnahme ausschließen, sondern sind gehalten, durch Rücksprachen oder dem Anfordern von weiteren Einzelheiten zur Kalkulation festzustellen, ob das Angebot nicht doch auskömmlich berechnet wurde. 4. Prüfung der WirtschaftlichkeitDie letzte Prüfungsstufe sortiert die verbleibenden Bieter nach vergleichbaren Kriterien und ermittelt das tatsächlich wirtschaftlichste Angebot. Hauptsächlich gibt dann der Endpreis den Ausschlag, aber auch qualitative Aspekte, die Umweltverträglichkeit der Ausführung oder Liefer- und Fertigstellungszeiten können, entsprechend gewichtet, das Zünglein an der Waage werden. Die finalen Zuschlagskriterien müssen bei europaweit ausgeschriebenen Vergabeverfahren bereits aus den Vergabeunterlagen ersichtlich werden. Erhalten Sie genauere Informationen und lesen Sie über aufschlussreiche Fallbeispiele im Fachmagazin „Vergabe PRAXIS“: |
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