Wer kann sich bewerben
Prinzipiell kann sich jeder Unternehmer, jeder Handwerker und jeder Freiberufler für die Durchführung eines öffentlichen Auftrags bewerben, wenn er die angefragten Tätigkeiten, Dienstleistungen oder Waren anbietet. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) haben gute Chancen, auch bei größeren Projekten durch die Vergabe eines Teil- oder Fachloses bedacht zu werden – die Förderung des Mittelstands gehört zu den erklärten Zielen der öffentlichen Vergabepraxis. Auch werden Betriebe, die erst relativ kurz am Markt teilnehmen und daher keine umfangreiche Referenzliste vorweisen können, nicht benachteiligt, hier haben sich schon oft echte Newcomer durch ein besonders attraktives Angebot oder die Besetzung einer engen Nische erfolgreich durchsetzen können.
In der praktischen Umsetzung der vom Gesetzgeber avisierten Gleichbehandlung aller interessierten Unternehmer ergeben sich dann doch spezielle Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, um überhaupt an einer Öffentlichen Ausschreibung teilnehmen zu können. Des Weiteren steigern bestimmte Tätigkeiten und Vorbereitungen wesentlich Ihre Erfolgsaussichten:
Das Behördenmarketing gehört zu den aktiven vertrieblichen Maßnahmen im Vorwege einer öffentlichen Ausschreibung und wird gerade von Unternehmen durchgeführt, die noch keinen „Fuß in der Tür“ haben. Aber auch bereits etablierte Bieter sollten ihre Sichtbarkeit bei den Behörden nicht vernachlässigen.
Die im Vergaberecht ausführlich beschriebenen Anforderungen an den Bieter müssen natürlich vollständig eingehalten werden – Behörden und Institutionen arbeiten schließlich mit Steuergeldern, aus dieser Tatsache ergibt sich eine besondere Sorgfaltspflicht.
Eine Präqualifizierung verkürzt und erleichtert die Teilnahme an einer Ausschreibung erheblich. Wann immer diese Möglichkeit angeboten wird, sollten aufmerksame Unternehmen nicht zögern und die dafür nötigen Maßnahmen einleiten.
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