Angebots-Ausschluss

Wie bereits an vorheriger Stelle erwähnt, gelten für Ausschreibungen der öffentlichen Hand besondere formale Vorgaben und Restriktionen, die sich deutlich von den Gepflogenheiten des privaten Markts unterscheiden. Entsprechend hoch ist leider auch das Risiko, scheinbar nebensächliche Aspekte oder Anforderungen zu übersehen und dann vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden. Um Ihre Chancen deutlich zu erhöhen, wertvolle Zeit- und Personalressourcen nicht umsonst investiert zu haben, führen wir die gravierendsten Ausschluss-Kriterien noch einmal gesammelt auf:

Versäumte Fristen

Für jede Phase eines Vergabeverfahrens gelten unterschiedliche Fristen, die sich beim digitalen Austausch von Dokumenten oft auch noch deutlich verkürzen. Erstellen Sie sich idealerweise einen grafischen Zeitplan, der die jeweiligen Stichtage oder Meilensteine explizit aufführt. Fristen beschreiben aber nicht nur die Zeiträume, in denen Unterlagen vorbereitet und eingereicht oder Nachweise oder Eigenerklärungen besorgt oder erstellt werden müssen. Innerhalb unterschiedlicher Fristen sind auch nur Fragen oder Nachreichungen erlaubt. Unklarheiten sollten umgehend ausgeräumt werden, da sie schnell zu fehlerhaften Kalkulationen oder Leistungsbeschreibungen führen können!

AGB

Der Angebots-Ausschluss aufgrund des Versuchs, die eigenen AGB zur Geltung bringen zu wollen, gehört leider zu den absoluten Fehler-Klassikern. Dieser Ausschluss-Grund schmerzt in der Regel besonders stark, da er äußerst selten mutwillig herbeigeführt wurde. Meistens wird schlicht und ergreifend vergessen, sämtliche Hinweise auf die eigenen AGB zu entfernen.

Formale Fehler

Prüfen Sie vor Absenden Ihres Angebots unbedingt folgende Punkte:

  • Sind alle Preisangaben oder Kalkulationen rechnerisch richtig und plausibel?
  • Haben Sie ausschließlich die Formblätter der Vergabestelle verwendet?
  • Ist das Angebot rechtlich verbindlich unterschrieben und mit Ihrem Firmenstempel versehen?
  • Liegen alle geforderten Nachweise, Eigenerklärungen, Auskünfte oder Zertifizierungen bei und sind diese auch noch gültig bzw. aktuell?
  • Soweit Nebenangebote erlaubt sind: Sind diese deutlich als Nebenangebot gekennzeichnet und unterschrieben? Ist die Position der Leistungsbeschreibung, auf die sich die Varianten beziehen, zweifelsfrei ersichtlich?
  • Stimmt die Adressierung, ist der Umschlag wirklich gut verschlossen?

Lassen Sie die gesamten Unterlagen von einer dritten Person noch einmal komplett auf inhaltliche und rechnerische Fehler überprüfen und nach den Vorgaben der Vergabestelle durchsehen. Dann sollten eigentlich die meisten Fehler vermieden werden können.

» » Erfahren Sie im folgenden Kapitel, wie Sie nach der Angebotsabgabe verfahren sollten ...

Das Fachmagazin Vergabe PRAXIS geht auf typische und eher seltene Fehlerquellen ein, die zum Angebots-Ausschluss führen können:

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