Schwellenwerte in Euro

Schwellenwerte gehören zu den wichtigsten Kriterien für die Wahl des passenden Vergabeverfahrens im Bereich der Öffentliche Ausschreibungen. Sie legen für jede Leistungsart genau fest, ab welchem Auftragsvolumen europäisches, Bundes- oder Länderrecht gilt und zwingend anzuwenden ist. Daraus resultiert dann entsprechend die Durchführung als Öffentliche Ausschreibung (EU: Offenes Verfahren), Beschränkte Ausschreibung (EU: Nicht-offenes Verfahren) oder Freihändigen Vergabe (EU: Verhandlungsverfahren).

Sind die europäischen Schwellenwerte für alle Mitgliedsstaaten der EU gleichermaßen gültig, ergeben sich in den geltenden nationalen und regionalen Vorschriften doch große Unterschiede, in Deutschland differieren bereits die länderspezifischen Wertgrenzen erheblich.

Ein weiteres Sortierkriterium für Schwellenwerte ergibt sich aus der Auftragsart, bzw. der angefragten Leistung. Die europäische Wertgrenzen für spezifische Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge werden in der nachfolgenden Grafik übersichtlich dargestellt.

Die EU-Schwellenwerte in Deutschland

Art des AuftragesSchwellenwert
Bauaufträge5.382.000,00 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge215.000,00 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Oberste und Obere Bundesbehörden)140.000,00 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Sektorenbereich/Verteidigung und Sicherheit)431.000,00 €
Stand: Januar 2022






Für das Verständnis der Zuordnung von Aufträgen zu den entsprechenden Schwellenwerten sind folgende Punkte besonders wichtig: Die jeweiligen Auftragssummen sind immer Schätzwerte und beinhalten natürlich nicht die national geltende Mehrwertsteuer. Optionen oder eventuelle Vertragsverlängerungen sind hinzuzurechnen. § 2 der Vergabeverordnung (VgV) befasst sich mit den einzelnen Berechnungsregeln der Prognosewerte. Um den wettbewerbsverzerrenden Wechsel der Vergabeart unter eine für den Bieter günstigere Wertgrenze zu unterbinden, sind künstliche Stückelungen verboten, Fach- oder Teillose müssen stets in das Gesamtvolumen eingerechnet werden. Nichtsdestotrotz können sich kleine und mittelständische Unternehmen für die Durchführung von Teil- oder Fachlosen bewerben.

Sobald ein europäischer Schwellenwert überschritten wird, haben die an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen einen gesetzlich verankerten Anspruch auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen durch den Auftraggeber. Ein nicht zu unterschätzender juristischer Aspekt, sollten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der jeweiligen Auftragsvergabe entstehen.

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