Schwellenwerte in EuroSchwellenwerte gehören zu den wichtigsten Kriterien für die Wahl des passenden Vergabeverfahrens im Bereich der Öffentliche Ausschreibungen. Sie legen für jede Leistungsart genau fest, ab welchem Auftragsvolumen europäisches, Bundes- oder Länderrecht gilt und zwingend anzuwenden ist. Daraus resultiert dann entsprechend die Durchführung als Öffentliche Ausschreibung (EU: Offenes Verfahren), Beschränkte Ausschreibung (EU: Nicht-offenes Verfahren) oder Freihändigen Vergabe (EU: Verhandlungsverfahren). Die EU-Schwellenwerte in Deutschland
Für das Verständnis der Zuordnung von Aufträgen zu den entsprechenden Schwellenwerten sind folgende Punkte besonders wichtig: Die jeweiligen Auftragssummen sind immer Schätzwerte und beinhalten natürlich nicht die national geltende Mehrwertsteuer. Optionen oder eventuelle Vertragsverlängerungen sind hinzuzurechnen. § 2 der Vergabeverordnung (VgV) befasst sich mit den einzelnen Berechnungsregeln der Prognosewerte. Um den wettbewerbsverzerrenden Wechsel der Vergabeart unter eine für den Bieter günstigere Wertgrenze zu unterbinden, sind künstliche Stückelungen verboten, Fach- oder Teillose müssen stets in das Gesamtvolumen eingerechnet werden. Nichtsdestotrotz können sich kleine und mittelständische Unternehmen für die Durchführung von Teil- oder Fachlosen bewerben. » » Lesen Sie weiter und lernen Sie die E-Vergabe kennen ... Informieren Sie sich über interessante Aufträge oberhalb der europäischen Schwellenwerte und testen Sie unsere umfangreiche und tagesaktuelle Auftrags-Datenbank eine komplette Woche kostenlos und völlig unverbindlich: |
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