Die "Öffentliche Ausschreibung"Die „Öffentliche Ausschreibung“ (wenn sie vom Auftragsvolumen her oberhalb der europäischen Schwellenwerte liegt, wird sie „Offenes Verfahren“ genannt) stellt die allgemeinste Form einer Ausschreibung dar. Sie wird einer nicht reglementierten Anzahl von Unternehmen über verschiedene Kanäle bekanntgegeben. Schon allein durch diese Veröffentlichung fordert die ausschreibende Stelle zur Angebotsabgabe auf, eine gesonderte Einladung ist nicht erforderlich. Jedes Unternehmen oder jede Bietergemeinschaft kann ein Angebot abgeben, sofern es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Eine Öffentliche Ausschreibung sollte immer den Regelfall zur Vergabe eines Auftrags der öffentlichen Hand darstellen, damit so oft wie möglich ein offener und fairer Wettbewerb zahlreicher Anbieter zu einem wirtschaftlich optimalen Ergebnis führen kann. » » Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr über die „Beschränkten Ausschreibung...“ Gewinnen Sie den Überblick über interessante und lohnenswerte Ausschreibungen und nutzen Sie unsere umfangreiche und tagesaktuelle Auftrags-Datenbank eine komplette Woche kostenlos und völlig unverbindlich: |
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