Die "Öffentliche Ausschreibung"

Die „Öffentliche Ausschreibung“ (wenn sie vom Auftragsvolumen her oberhalb der europäischen Schwellenwerte liegt, wird sie „Offenes Verfahren“ genannt) stellt die allgemeinste Form einer Ausschreibung dar. Sie wird einer nicht reglementierten Anzahl von Unternehmen über verschiedene Kanäle bekanntgegeben. Schon allein durch diese Veröffentlichung fordert die ausschreibende Stelle zur Angebotsabgabe auf, eine gesonderte Einladung ist nicht erforderlich. Jedes Unternehmen oder jede Bietergemeinschaft kann ein Angebot abgeben, sofern es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Eine Öffentliche Ausschreibung sollte immer den Regelfall zur Vergabe eines Auftrags der öffentlichen Hand darstellen, damit so oft wie möglich ein offener und fairer Wettbewerb zahlreicher Anbieter zu einem wirtschaftlich optimalen Ergebnis führen kann.

Tatsächlich gibt es aber nun über 30.000 Vergabestellen in Deutschland und eine Vielzahl von Publikationskanälen, sodass von einer rechtskonformen „Veröffentlichung“ bereits dann die Rede ist, wenn eine regionale Behörde ihre Ausschreibung in einer Lokalzeitung bekanntgegeben hat. Somit ist ein aktueller Überblick über alle für den eigenen Betrieb in Frage kommenden Ausschreibungen nur mithilfe spezialisierter Dienstleister wie dem Submissions-Anzeiger möglich.

Eine Öffentliche Ausschreibung ist gerade für Unternehmen, die noch nicht den ausschreibenden Stellen bekannt sind, eine gute Chance, am Ausschreibungs-Markt erfolgreich teilzunehmen. Andere Vergabeverfahren wie die Beschränkte Ausschreibung oder die Freihändigen Vergabe richten sich sehr oft an Betriebe, die bei den Vergabestellen aus vorherigen Projekten oder durch Präqualifikations-Maßnahmen bereits als potentielle Bieter gelistet sind.

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