Die "Beschränkte Ausschreibung"Entsprechend der EU-Kategorisierung nennt sich die Beschränkte Ausschreibung auch „Nichtoffenes Verfahren“, wenn das Auftragsvolumen oberhalb der europäischen Schwellenwerte liegt. Kriterien, die i.d.R. zu einer Beschränkten Ausschreibung führen:
Beschränkte Ausschreibungen beginnen meist mit einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb, wenn die in Frage kommenden Unternehmen der Vergabestelle nicht bereits bekannt sind oder sich präqualifiziert haben. Die ausgewählten Teilnehmer können dann im zweiten Schritt ein Angebot abgeben. Die Anzahl der bietenden Unternehmen sollte in europaweiten Verfahren nicht unter fünf liegen (oberhalb der europäischen Schwellenwerte ist ein Teilnahmewettbewerb zwingend vorgeschrieben), bei nationalen Vergabeverfahren werden in der Regel drei Betriebe zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für die erfolgsversprechende Teilnahme an Beschränkten Ausschreibungen empfiehlt sich unbedingt die sogenannte Präqualifizierung. » » Lesen Sie weiter und lernen Sie die „Freihändige Vergabe kennen...“ Unser Ratgeber „Vergabe PRAXIS“ und die Seminarreihe „Vergabe PRAXIS im Dialog“ erläutern Ihnen genau die speziellen Rahmenbedingungen einer Beschränkten Ausschreibung und informieren Sie über die Vorteile einer Präqualifizierung: |
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