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ÖPNV fehlen weiterhin Mittel

16.12.2022

1 Mrd. Euro reichen nicht für ÖPNV-Ausbau

Novellierung des Regionalisierungsgesetzes

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung befasst sich der Verkehrsausschuss des Bundestags am 12. Dezember 2022 mit der geplanten Novellierung des Regionalisierungsgesetzes. Die kommunalen Spitzenverbände stellen klar, dass die am 02. November 2022 zwischen Bund und Ländern vereinbarte und nun zum Beschluss stehende zusätzliche 1 Mrd. Euro ab 2022 lediglich einen Teil der gestiegenen Energiekosten im ÖPNV-Betrieb kompensieren kann. Für den ÖPNV-Ausbau aber sowie für die Umsetzung des Deutschlandtickets fehlen weiterhin die nötigen finanziellen Mittel.

Nach dem Beschluss der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschef*innen der Länder am 02.11.2022 soll der Bund ab dem Jahr 2022 eine zusätzliche Milliarde Euro jährlich zur Verfügung haben. Die Regionalisierungsmittel werden ab 2022 jährlich um drei Prozent erhöht. Am 12.12.2022 befasst sich der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags mit der hierfür geplanten Novellierung des Regionalisierungsgesetzes. Grundlage ist ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

Massive finanzielle Herausforderungen für den ÖPNV

In ihrer Stellungnahme anlässlich der Anhörung unterstreichen die kommunalen Spitzenverbände, dass der ÖPNV zurzeit vor heftigen Herausforderungen steht:

• Massive Kostensteigerungen v.a. infolge des Ukrainekriegs und im Bereich der Energie beeinträchtigen die Finanzierung des bestehenden ÖPNV-Angebots.

• Der erforderliche Angebotsausbau für Ausbau und Modernisierung des ÖPNV bedarf einer vorausschauenden und verlässlichen Finanzierung.

• Die geplante Einführung eines Deutschlandtickets ist nicht finanzierungswirksam und verursacht bei nicht vollständigem Ausgleich zusätzliche Einnahmeverluste.

Mit dem Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes reagiert der Bundesgesetzgeber nach mehrfacher ergebnisloser Aufforderung durch Länder, Kommunen und Verkehrsunternehmen an den Bund zur Mittelaufstockung nun auf die erstgenannte Herausforderung. Die beiden letztgenannten Herausforderungen bleiben davon unberührt und bedürfen nach wie vor dringend einer Lösung.

Kommunen fordern weitere Aufstockung

Die zwischen Bund und Ländern am 02.11.2022 vereinbarte und mit der 8. Änderung des Regionalisierungsgesetzes vorgesehene Anhebung der Regionalisierungsmittel um 1 Mrd. Euro ab 2022 ist aus kommunaler Sicht natürlich zu begrüßen. Leider reicht sie noch lange nicht aus. Aktuell fließt ein Großteil der Regionalisierungsmittel in den schienengebundenen ÖPNV. Es ist zu befürchten, dass das negative „Delta“ vor allem den straßengebundenen ÖPNV treffen wird. Alleine zur Aufrechterhaltung der bisherigen Angebote vor dem Hintergrund der Kostensteigerungen fordern die kommunalen Spitzenverbände eine Aufstockung der Regionalisierungsmittel um 1,65 Mrd. €. Darüber hinaus betonen sie, dass die weiteren Finanzierungsherausforderungen im Zusammenhang mit der Einführung eines Deutschlandtickets und dem weiteren flächenhaften Aufbau des ÖPNV mit dem Gesetzentwurf offen bleiben.

Zum einen bedarf es einer Nachschusspflicht zur Ausfinanzierung des Deutschlandtickets durch Bund und Länder. Denn die bislang zugesagten Mittel in Höhe von 3 Mrd. Euro sind höchstwahrscheinlich nicht ausreichend, um das bundesweite Ticket zu finanzieren. Zum anderen wird der Bundestag gebeten, in einer Entschließung das Bundesministerium für Digitales und Verkehr aufzufordern, die zur Sicherung der Finanzierung und Ausgestaltung des Ausbau- und Modernisierungspakts des ÖPNV notwendige Steigerung der Regionalisierungsmittel schnellstmöglich mit Ländern und Kommunen abzustimmen. Erst mit dieser Finanzierung- und Planungssicherheit können die Klimaschutzziele sowie die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse erreicht werden.

  Quelle: https://www.dstgb.de/themen/mobilitaet/oepnv/zusaetzliche-oepnv-mittel-reichen-nicht-fuer-oepnv-ausbau/


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