Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 12.10.2021 – 13 Verg 7/21 – u.a. folgendes entschieden:
In vergaberechtswidriger Weise nicht mehr eindeutig sind Vergabeunterlagen, wenn fachkundigen Unternehmen auch nach Auslegungsbemühungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben oder das zutreffende Verständnis der Vergabeunterlagen eine besondere Gesamtschau erfordert, die von den Bietern oder Bewerbern im Vergabewettbewerb erfahrungsgemäß nicht geleistet wird oder nicht geleistet werden kann.
RA Michael Werner Syndikusrechtsanwalt DEGES GmbH, Berlin
Ein öffentlicher Auftraggeber (AG) hatte einen Bauauftrag im offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben, wobei im Rahmen des Eignungsnachweises ein Mindestjahresumsatz gefordert wurde. Für die Nutzung der Kapazitäten anderer Unternehmen enthielten die Teilnahmebedingungen nach Nr. 6 des Formblatts (FB) 212 EU folgende Bestimmung:
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