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Wie sich Betriebe gegen Gewitter und Co. absichern können

13.08.2018

Vorsorge statt Nachsicht

Mit den hochsommerlichen Temperaturen steigt auch das Gewitterrisiko – es drohen Unwetter mit Sturm und Starkregen. Nicht alle Betriebe sind darauf ausreichend vorbereitet und müssen als Folge oft mit hohen Schäden rechnen. Welche Schutzvorkehrungen Unternehmer treffen können, um ihren Betrieb vor Wind und Wetter zu schützen, weiß Gerhard Dollinger von der Nürnberger Versicherung. Er erklärt außerdem, welche Versicherung im Notfall einspringt.

Vier Tipps zum Schutz vor Unwetterschäden
Angesichts dieser absehbaren und sich ständig verschärfenden Gefahrenlage sollten Unternehmer einige grundlegende Sicherheitsmaßnahmen ergreifen:

Wind- und wetterfest 1: Innen
Grundlegendes Geschäftsinventar – Computer, Telefonanlage, elektrische Geräte in Verwaltung und Produktion – sollte möglichst gegen Blitzschlag abgesichert werden. Zuverlässige Hilfe bietet eine innere Blitzschutzanlage: Sicherungen an Leitungen, Verteilern und Steckdosen schützen durch Potenzialausgleich vor Überspannungs-schäden und Bränden.

Wind- und wetterfest 2: Außen
Um Sturmschäden zu vermeiden, sollte die Konstruktion von Betriebsgebäuden gleichzeitig fest und flexibel sein. Dachkonstruktion und Fassadenelemente müssen stets fest im Tragwerk des Gebäudes verankert sein. Großflächige Verglasungen oder einzelne Dachteile sollten hingegen flexibel befestigt werden. Wichtig ist auch die Gestaltung und vor allem Pflege der Außenanlagen, um beispielsweise Schäden durch umstürzende Bäume zu vermeiden.

Vor dem Sturm: Absicherung
Im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht haften Geschäftsführer auch für Sturmschäden, die durch ihr Eigentum entstehen. Sie sind verpflichtet, Gefahrenstellen vor einem Sturm zu sichern und so Unwetterschäden vorzubeugen. Bei Unwetterwarnungen muss das Betriebsgelände schnell gesichert werden: Bewegliche Teile wie Werbeschilder oder Außenleuchten sollten fixiert oder abmontiert werden, mögliche „fliegende“ Gefahrenquellen wie Mülltonnen oder Fahrradständer gesichert oder untergestellt werden.

Nach dem Sturm: Versicherung
Trotz aller Vorsicht können nicht alle Schäden vermieden werden. So verursachte Orkan Friederike unlängst 900 Mio. Euro Schäden an Gebäuden. Ein abgedecktes Dach kann durch Aufräumarbeiten, Reparaturkosten und mögliche Betriebsausfälle schnell alle Rücklagen aufzehren und zu einer existenziellen Bedrohung für kleine und mittlere Unternehmen werden. Da es keine pauschale Sturmschadenversicherung gibt, ist ein individueller und bedarfsgerechter Versicherungsmix nötig.

Welche Versicherung zahlt was? Drei Grundbausteine
„Je nach Ursache und Art des Schadens greifen verschiedene Versicherungen“, erklärt Versicherungsexperte Gerhard Dollinger. Umfassenden Schutz gegen Unwetterschäden bieten drei Versicherungen: Eine Geschäfts-Inhaltsversicherung, eine Gebäudeversicherung und eine Kfz-Kaskoversicherung.

Geschäfts-Inhaltsversicherung
Über die Geschäfts-Inhaltsversicherung sind Schäden am gesamten Betriebsinventar – von der Büroeinrichtung bis zu Produktionsmaschinen – sowie an Waren und Vorräten abgesichert. Sie tritt beispielsweise ein, wenn ein Überspannungsschaden nach einem Blitzschlag elektronische Geräte zerstört hat. Mit der Nürnberger Geschäfts-Inhaltsversicherung kann der Versicherungsschutz individuell gestaltet werden. Neben den „klassischen“ Gefahren wie Sturm und Hagel können mit einer erweiterten Naturgefahrenversicherung auch Überschwemmungsschäden abgedeckt werden.

Gebäudeversicherung
Abgedeckte Dächer, beschädigte Fassaden oder kaputte Fenster: Eine Gebäudeversicherung kommt für Schäden auf, die gewerbliche Immobilien durch einen Sturm ab Windstärke 8 (62 km/h) erlitten haben. Auch hier sollte der Versicherungsschutz an die betriebsspezifischen Bedürfnisse angepasst werden. So kann die Nürnberger Gebäudeversicherung auch auf Gefahren durch Naturgewalten ausgedehnt werden. Bei Überschwemmungen und Erdrutschen durch Starkregen übernimmt die Versicherung die Kosten für Schäden an Gebäuden – von der Trockenlegung bis hin zum Wiederaufbau zerstörter Gebäude.

Kfz-Kaskoversicherung
Werden Firmenfahrzeuge durch Hagel beschädigt oder unter umgestürzten Bäumen begraben, übernimmt in der Regel die Kaskoversicherung die Schadensregulierung. Schon mit einer Teilkaskoversicherung sind alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos abgedeckt: Sie zahlt Reparaturen oder ersetzt bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert des Wagens. Für einen größeren Fuhrpark (ab fünf Lieferwagen oder 10 Pkw) empfiehlt sich eine spezielle Versicherung wie der Nürnberger Flottenschutz.

  Quelle: www.nuernberger.de


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