Stürme können erheblichen Schaden anrichten. Wenn herumfliegende Äste oder herabfallende Dachziegel das Auto beschädigen, zahlt in der Regel die Kfz-Teilkaskoversicherung. Allerdings muss zum Zeitpunkt des Sturmschadens mindestens Windstärke 8 geherrscht haben. Die Sturmschäden werden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.
Wenn ein Sturm aufzieht, müssen Autofahrer aufpassen. Umstürzende Bäume, herumfliegende Äste oder herabfallende Dachziegel können erhebliche Schäden anrichten.
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Und wenn das Auto von einem Baum getroffen wird? Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen weiß: „Ist ein nachweislich morscher Baum umgestürzt und hat ein Auto beschädigt, müssen der Baumbesitzer oder eventuell seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als höhere Gewalt: Der Eigentümer haftet dann nicht für den Schaden. Hier hilft die eigene Kfz-Teilkaskoversicherung.“ |