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Weniger Bürokratie

21.12.2022

Die Bundesregierung will das Raumordnungsgesetz novellieren.

Schneller, einfacher, verständlicher: Die Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen in Deutschland unter anderem durch eine Digitalisierung der Beteiligungsverfahren beschleunigt werden. Das ist einer von vielen Punkten, den die Bundesregierung in ihrem dazu vorgelegten Gesetzentwurf umsetzen will. Außerdem schlägt sie eine bessere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren vor. Im Zusammenhang mit dem Klimaschutzgesetz und dem Erneuerbaren-Energien Gesetz 2023 will sie außerdem den Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie an Land, verstärken.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem Erleichterungen bei abweichenden Zielfestlegungen in Raumordnungsplänen, mehr Planungs- und Investitionssicherheit durch erweiterte Regelungen zur Planerhaltung sowie beschleunigte Genehmigungsverfahren durch eine engere Verzahnung von Raumordnungs- und Zulassungsverfahren vor.

Schwerpunkte der Novellierung

Zu den weiteren Schwerpunkten der Novellierung des Raumordnungsgesetztes zählt unter anderem mehr Flexibilität in der Landes- und Regionalplanung. So sollen Abweichungen von Zielfestlegungen in Raumordnungsplänen erleichtert werden. Außerdem soll der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Bei der Erstellung von Landes- und Regionalplänen wird die mehrfache Beteiligung der Öffentlichkeit reduziert, indem bei Änderungen bereits diskutierter Pläne nur neu und stärker Betroffene beteiligt werden. Auch die Planungssicherheit soll durch weitere Regelungen erhöht werden.

Die Raumordnung sorgt im ganzen Bundesgebiet für einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen aus Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung und Bürgern bei der räumlichen Entwicklung und der Nutzung des vorhandenen Raumes. Rechtliche Grundlage sind das Raumordnungsgesetz des Bundes und die Landesplanungsgesetze. Im Raumordnungsgesetz sind auch die entsprechenden Instrumente der Raumordnung geregelt, wie zum Beispiel Raumordnungspläne und -verfahren.

  Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-925944


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