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Wann ist ein Ingenieur ein Ingenieur?

21.09.2015

Deutsche Ingenieure sind weltweit gefragte Spezialisten. Doch unter welchen Voraussetzungen darf sich ein Ingenieur als Ingenieur bezeichnen? Braucht es den gesetzlichen Schutz der Berufsbezeichnung und welche Rolle spielen die Ingenieurgesetze der Länder für die Sicherung der Ingenieurbasis? Der Verein Deutscher Ingenieure und die Ingenieurkammer-Bau NRW präsentierten gemeinsam ihre Eckpunkte für eine Überarbeitung der Ingenieurgesetze anlässlich eines Symposiums in Düsseldorf.

Prof. Udo Ungeheuer, Präsident des VDI Verein Deutscher Ingenieure, stellte insgesamt vier Forderungen vor. „Wir brauchen weiterhin bundesweit einheitliche Regelungen darüber, wer die Berufsbezeichnung Ingenieur führen darf. Es muss selbstverständlich sein, dass derjenige, der sich in Hamburg als Ingenieur bezeichnen darf, auch in München als Ingenieur gilt“, so Ungeheuer. Seit der Bologna-Reform haben Ingenieure zudem auch keinen einheitlichen akademischen Grad mehr. „Wir müssen endlich wieder klar und transparent machen, wer sich nach dem Studium Ingenieur nennen darf. Dazu schlägt der VDI die einheitliche Vergabe der akademischen Grade Bachelor und Master of Engineering für alle Ingenieurstudiengänge vor.“

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Welchen Beitrag müssen Ingenieurgesetze leisten? Der VDI und die Ingenieurkammer-Bau NRW stellen ihre Standpunkte anlässlich eines Symposiums vor.

Foto: Thomas Ernsting / LAIF

Nach Auffassung des VDI und der Ingenieurkammer-Bau NRW sollte das Recht zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur auch weiterhin derjenige erhalten, der ein technisches Studium an einer deutschen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern Vollzeit mit überwiegend technischen Inhalten erfolgreich abgeschlossen hat. Die Überlegungen einiger Bundesländer zur Festlegung von sehr hohen MINT-Anteilen im Ingenieurstudium werden kritisch gesehen. „Wir brauchen gesetzliche Regelungen mit Augenmaß statt einer Überregulierung des Ingenieurberufs und der Ingenieurausbildung“, appelliert Ungeheuer an die Vertreter der Länderregierungen und Parlamente. Auch Prof. Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, schließt sich dieser Meinung an: „Wir sollten so wenig wie möglich regeln, weil wir den Markt für Fachkräfte nicht vorhersehen können."

Ingenieure sind mit ihrem technischen Know-how Wissensträger und Motor für Innovationen und tragen enorm zur Wertschöpfung der deutschen Wirtschaft bei. Zudem sind sie gefragte Experten, wenn es um die Bewältigung globaler Herausforderungen und um alltagstaugliche Lösungen geht. „Das sind nur einige der Gründe, warum es so wichtig ist, die Wertschätzung des ‚Ingenieurs‘ als Qualitätsmerkmal und Marke zu stärken und zu schützen“, so Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein Westfalen. Der gesetzlich verbriefte Schutz der Berufsbezeichnung spiegelt den Qualitätsanspruch der Verbraucher und Ingenieure wider und muss deswegen erhalten werden.

Aufgrund der demographischen Entwicklung kann Deutschland bereits heute seinen Bedarf an Ingenieuren nicht ausschließlich mit heimischen Absolventen decken. „Wir brauchen auch Ingenieurinnen und Ingenieure aus dem Ausland und damit ein einheitliches, einfaches und schnelles Verfahren, um deren Qualifikationen zu prüfen und anzuerkennen“, so Ungeheuer. Um das bisherige Anerkennungsverfahren zu vereinfachen, schlägt der VDI vor, eine zentrale Servicestelle einzurichten, die mit Hilfe einer bundesweiten Datenbank Transparenz über ausländische Ingenieurabschlüsse schafft.

Kammerpräsident Bökamp sieht ebenfalls eine Notwendigkeit einheitlich geregelter Anerkennungsverfahren. Die Kammern brächten aufgrund ihrer Sachnähe und als Teile der mittelbaren Landesverwaltung gute Voraussetzungen für deren Durchführung im offenen Zusammenwirken mit dem VDI, anderen Ingenieurverbänden und den Hochschulen mit.

 

  Quelle: www.vdi.de


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