zurück

Vorsicht bei „notargeprüftes Vertragsmuster“

08.06.2015

Wer in Deutschland ein Haus kauft, der muss dazu zum Notar. Notare übernehmen mit der Beurkundung hoheitliche Aufgaben. Entsprechend genießen sie in der Bevölkerung hohes Ansehen und Vertrauen. Manche Bauherren wiegen sich deshalb auch in Sicherheit, wenn ihnen ein Schlüsselfertiganbieter ein „notargeprüftes Vertragsmuster“ vorlegt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt hier vor Gutgläubigkeit: Der Begriff „notargeprüftes Vertragsmuster“ garantiert dem Käufer keinerlei Sicherheit. Vielmehr muss jeder Käufer seinen Vertrag vor der Unterzeichnung im eigenen Interesse prüfen lassen, rät der VPB. Dazu sollte er sich unbedingt einen unabhängigen Experten nehmen, den er selbst aussucht und auch selbst bezahlt. „Fachleute“, die der Schlüsselfertiganbieter vorschlägt, sind häufig nicht neutral.

  Quelle: www.vpb.de


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare