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Von 2 auf 3 Prozent

09.08.2022

Neuer Referentenentwurf hebt Normalabschreibung beim Mietwohnungsbau an


Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 veröffentlicht. Damit soll die im Koalitionsvertrag enthaltene Anhebung des steuerlichen (linearen) Normalabschreibungssatzes für den Mietwohnungsneubau von 2 auf 3% erfolgen – allerdings erst für neue Mietwohngebäude, die nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellt werden. Gleichzeitig soll bereits zum 1. Januar 2023 die Möglichkeit der Gebäudeabschreibung aufgrund einer nachgewiesenen kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer entfallen.


Kommentare aus der Baubranche


GdW-Hauptgeschäftsführerin Ingeborg Esser kommentiert: „Wir begrüßen die Anhebung des steuerlichen Normalabschreibungssatzes für den Mietwohnungsneubau von 2 auf 3 Prozent ausdrücklich. Damit setzt die Bundesregierung einen wichtigen Baustein aus dem Koalitionsvertrag um, den die sozial orientierte Wohnungswirtschaft seit langem fordert. Ein Wermutstropfen ist jedoch, dass die höhere Abschreibung erst für neue Mietwohngebäude gelten soll, die ab 2024 fertiggestellt werden. Das im Entwurf des Jahressteuergesetzes vorgesehene Entfallen der Möglichkeit der Gebäudeabschreibung aufgrund einer nachgewiesenen kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer bereits ab 2023 sehen wir allerdings als äußerst kritisch.“


ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa begrüßt ebenfalls die geplante Anhebung: „Das ist ein wichtiges Signal für den Wohnungsmarkt insgesamt. Denn aufgrund von Materialengpässen und Lieferschwierigkeiten sowie der Energiekrise kam es zu Preissteigerungen, die Bauherren und Investoren haben zögern lassen. Dass die Neuregelung erst für Gebäude kommt, die 2024 fertiggestellt werden, wird im kommenden Jahr zu einer weiteren Delle in der Wohnungsbaukonjunktur führen. Aber nach dem Chaos um die Neubauförderung und den schlechten Nachrichten für die Gebäudesanierung in dieser Woche ist das zumindest ein positives Signal zum Wochenende.“

  Quelle: www.baulinks.de


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