Seit dem 1. November 2015 müssen Mieter und Vermieter laut Bundesmeldegesetz sowohl den Einzug als auch den Auszug eines Mieters bei der Meldebehörde melden. Der Gesetzgeber will damit Scheinanmeldungen verhindern, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Seit 1. November 2016 hat sich etwas geändert: Nun müssen Vermieter den Auszug eines Mieters nicht mehr melden. Alles andere bleibt wie es war: Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müssen sowohl Vermieter als auch Mieter den Einzug anzeigen. Dazu muss der Vermieter dem Mieter eine Bestätigung übergeben, die dieser wiederum bei der Meldebehörde abgibt. Das kann eng werden für die Mieter, wenn sich der Vermieter die vollen zwei Wochen Zeit lässt, um dem Mieter die Bescheinigung zu überreichen. Der Mieter gerät dann zeitlich in Verzug, was ihn als Ordnungswidrigkeit theoretisch bis zu 1.000 Euro Bußgeld kosten kann. Damit die Fristen gewahrt werden und auch das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter nicht gleich am Anfang leidet, rät der VPB zu Pragmatismus: Vermieter sollten die Meldebescheinigung bereits bei der Wohnungs- und Schlüsselübergabe aushändigen. Dann liegt es am Mieter, ob er den Termin einhalten kann. Entsprechende Formulare gibt es gedruckt oder online bei der Meldebehörde. |