Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein reagieren mit Vergabeerleichterungen auf die besonderen Anforderungen, die die aktuelle Flüchtlingssituation an öffentliche Auftraggeber stellt.
Der Ukraine-Krieg hat Auswirkungen auf alle Bereiche der Baubranche, aber auch auf das Vergaberecht. Mehrere Bundesländer haben folgende Regelungen im Unterschwellenbereich beschlossen, um die Bewältigung der Flüchtlingswelle aus der Ukraine sicherzustellen.
Gesonderte Regelungen in Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
In Sachsen-Anhalt gelten bereits seit Dezember 2021 angehobene Wertgrenzen für die beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe sowie für Direktvergaben. Schleswig-Holstein will seine Wertgrenzen mit einer Schutzsuchenden-Verordnung zum 01.04.2022 anheben. In Hamburg bestehen vergaberechtliche Erleichterungen, die bei Liefer- und Dienstleistungen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulassen. Auch in Niedersachsen können diese als Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Keine Änderungen des Vergaberechts in den übrigen Bundesländern
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen planen aktuell keine Änderungen des Vergaberechts. Sie verweisen darauf, dass die Auftraggeber aus dringenden und zwingenden Gründen Aufträge für notwendige Beschaffungen im vereinfachten Vergabeverfahren bzw. durch Direktvergaben vergeben können. |