Das BMDV erleichtert den Einsatz von PMMA-Versiegelungssystemen bei Brücken, indem die Einzelfall-Zustimmung entfällt.
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Neue Richtlinien im Brückenbau
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine wichtige Änderung für Brückenbauprojekte eingeführt: Die Notwendigkeit der bauaufsichtlichen Einzelfall-Zustimmung für die Verwendung von PMMA-Versiegelungssystemen wurde aufgehoben. Diese Neuerung, festgehalten im Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 21/2023, kennzeichnet die Verarbeitung von PMMA-Systemen als anerkannte Bauweise für Beton-Ingenieurbauten.
Vorteile für den Bau und die Sanierung
Die Aufhebung der Einzelfall-Zustimmung wird von der Brückenbauindustrie, vertreten durch die Westwood Kunststofftechnik GmbH, als bedeutender Fortschritt gesehen. Diese Änderung soll die Durchführung von Bau- und Sanierungsarbeiten, besonders während der kalten Monate, erheblich vereinfachen. Dennis Weitz von Westwood hebt die Effizienz und Anwendungsfreundlichkeit von PMMA im Vergleich zu traditionellen Epoxidharz-Systemen hervor.
Grundlage der Entscheidung
Die Entscheidung des BMDV stützt sich auf umfassende Forschungsarbeiten, einschließlich des Projekts "Performance schneller PMMA-Versiegelungen" der Bundesanstalt für Straßenwesen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse trugen zur Entwicklung der Richtlinien für die Anwendung von PMMA-Systemen bei, die nun in den neuen Standards festgeschrieben sind.
Bedingungen für die Implementierung
Für die Umsetzung der PMMA-Versiegelungssysteme als standardisierte Bauweise müssen vier spezifische Voraussetzungen erfüllt sein, darunter die Einhaltung technischer Leitlinien und Qualitätsstandards. Diese Maßnahmen garantieren, dass die Anwendung von PMMA-Systemen den höchsten Anforderungen an Sicherheit und Langlebigkeit entspricht. |