Der Landtag von Schleswig-Holstein hat den Gesetzentwurf zum Tariftreue- und Vergabegesetz in zweiter Lesung in geänderter Fassung angenommen (Plenarprotokoll als LT-Drs. 18/25 vom 25.04.2013). Das Gesetz vom 31.05.2013 wurde nun verkündet (GVOBl. Schl.-H. 2013 Nr. 8, S. 239-247). Es wird gemäß Art. 3 zum 1. August 2013 in Kraft treten.