Informationsveranstaltungen für Unternehmen
Ab 01. August 2013 gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG). Nach dem Willen des Landtages soll dieses Gesetz die Sicherung von Tariftreue (u.a. Mindeststundenentgelt 9,18 €) und Sozialstandards (z.B. ILO-Kernarbeitsnormen) sowie den fairen Wettbewerb (z.B. Wertung unangemessen niedriger Angebote) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Schleswig-Holstein sicherstellen. Alle öffentlichen Aufträge in Schleswig-Holstein werden von den Bedingungen des Gesetzes erfasst. Unternehmen, die die öffentliche Hand zu ihren Auftraggebern zählen, haben ab August bei Abgabe ihres Angebotes zusätzliche Nachweise und ggf. verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Das Gesetz sieht tiefgreifende Änderungen vor: u. a. • Verpflichtung auf Tariflöhne bzw. Mindestlohn von 9,18 € • Regelungen zur umweltfreundlichen und ernergiesparenden Beschaffung • Beachtung „sozialer Standards“ (z.B. ILO-Kernarbeitsnormen) • Preisprüfung bei „Niedrig-Angeboten“ • Sanktionen und Ordnungswidrigkeiten bei Verstoß • „Vergabesperre“ von bis zu drei Jahren durch Eintragung in ein „Korruptionsregister“
Am öffentlichen Markt aktive Unternehmen müssen die neuen Regelungen beachten.
Termine: 15.08.2013, 16.00 - ca. 18:00 Uhr IHK Kiel, Bergstraße 2, 24103 Kiel
21.08.2013, 16:00 - ca. 18:00 Uhr Handwerkskammer Lübeck Breite Str. 10/12, 23552 Lübeck
12.09.2013, 16:00 - ca. 18:00 Uhr IHK Flensburg, Heinrich- straße 28-34, 24937 Flensburg
10.10.2013, 16.00 - ca. 18:00 Uhr IHK Lübeck, Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck
17.10.2013, 16:00 - ca. 18:00 Uhr Handwerkskammer Flensburg Johanniskirchhof 1-7, 24937 Flensburg
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Schriftliche Anmeldungen sind erforderlich. Informationen und Anmeldung bei der ABST SH, Telefon Nr. 0431 - 98 651-30 oder info@abst-sh.de. |