Urteil
Die Stadt Bonn muss einem Immobilienunternehmen wegen der verzögerten Genehmigung für den Umbau eines Gebäudes Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln bestätigte damit in zweiter Instanz ein Urteil des Landgerichts Bonn. Über die Höhe des Schadenersatzes ist noch nicht entschieden worden. Das Immobilienunternehmen hatte 2005 ein ehemaliges Kino erworben, für Einzelhandel umgebaut und 2011 für rund 19,5 Millionen Euro verkauft. Für den Umbau musste das Haus mit Ausnahme der Fassade von der Liste der denkmalgeschützten Gebäude gestrichen werden. Die Stadt Bonn hatte dies zunächst abgelehnt und erst nach einer Entscheidung des NRW-Oberverwaltungsgerichts Münster die Genehmigung erteilt. Das Unternehmen forderte deshalb wegen verzögerten Baubeginns und daraus verursachter höherer Baukosten Schadenersatz. Laut OLG hätte die Stadt die Genehmigung frühzeitig geben müssen. |