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Schweiz: Neue Lösungen für den Eigenverbrauch

17.01.2017

von Christine Arnold, im Auftrag von Swissolar

Weg von der Förderung, hin zu mehr Eigenverantwortung: Mit der Eigenverbrauchsregelung und der Einmalvergütung sollen Photovoltaikanlagen auch wirtschaftlich interessant sein. Damit diese Rechnung aufgeht, sind neue Lösungen gefragt. Dabei ist auch die Flexibilität der Energieversorgungsunternehmen gefordert.

Den Wohnkomfort steigern und einen Beitrag zur Klimaproblematik leisten – mit dieser Absicht hat Christoph Schaer, Stv. Direktor von suissetec, sein Haus in Oensingen erneuert. Er hat das Dach isoliert, neue Fenster eingesetzt, eine Erdsonden-Wärmepumpe eingebaut und eine Photovoltaikanlage mit 20 kW Leistung installiert. Dank der Eigenverbrauchsregelung und mit Hilfe von zwei Solarstrom-Batterien kann er 80 % seines Bedarfs mit Strom vom eigenen Dach decken. Die 13.000 kWh, die seine Anlage an Überschuss produziert, speist er ins Netz des lokalen Energieversorgungsunternehmens (EVU) ein.

Für mehr Eigenverantwortung
Viele Hausbesitzer sollten es Christoph Schaer gleichtun, wenn es nach dem Willen des Schweizer Parlaments geht. Es wollte mit der Einführung der Einmalvergütung und der Erlaubnis zum Eigenverbrauch im Jahr 2014 die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen verbessern und setzte ein Zeichen für Eigenverantwortung, statt die Förderung durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) weiter auszubauen. Mit ungeschickten Tarifmodellen sorgen jedoch einzelne EVUs dafür, dass der Strom vom eigenen Dach nicht rentiert und bremsen so die Investitionen in die Solarenergie.

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Süd- und Nord-Nordwest-ausgerichtete Solaranlage mit schwachlichttoleranten CIS-Dünnschichtmodulen (20 kW, 147m²) auf dem Haus von Christoph Schaer in Oensingen.

Fotos: Christoph Schaer

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So ergeht es auch Christoph Schaer: Er bezahlt für den zugekauften Strom im Tarifmodell mit Eigenverbrauch 38 Rappen (0,3137 cent) pro kWh. Das ist gut doppelt so viel wie früher. „Und dies, obwohl ich im Rahmen des Projektes von der teureren Solarenergie auf die etwas günstigere Wasserkraft umgestiegen bin“, erzählt Schaer.

Ungeschickte Tarifsysteme
Grund für die gestiegenen Kosten pro kWh sind die etwa 180 Franken (148 Euro) Leistungstarif, die die AEK Energie AG Schaer jährlich verrechnen. Die Begründung: Eigenverbraucher sollen ihren Beitrag an den Unterhalt der Netzinfrastruktur leisten. Denn sie beziehen weniger Netzstrom und leisten so einen kleineren Beitrag an den Netzunterhalt. Ein Leistungstarif macht wenig Sinn, entgegnet David Stickelberger von Swissolar: „In hiesigen Breitengraden ist der Stromverbrauch meist mittags am höchsten. Die Produktionsmaxima von Solarstromanlagen fallen in der Regel in die Mittagszeit und können das Stromnetz dann entlasten, wenn es am stärksten genutzt wird.“ So können kostspielige Netzausbauten verhindert werden. Sinnvoller wäre die Einführung mehrerer Tarifstufen gemäss dem Zeitpunkt des Energiebezugs. Wer Strom beziehen will, wenn dieser knapp ist, müsste dafür mehr bezahlen. Nebst Leistungstarifen setzen hohe Zählerkosten und tiefe Rücklieferungstarife der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen mit Eigenverbrauch zu.

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Die Arbeitsgruppe mit Adrian Kottmann hat ihre Idee eines Tarifsystems mit Schätzung des Eigenverbrauchsanteils am Beispiel dieses Mehrfamilienhauses in der Stadt Luzern errechnet und simuliert.

Foto: BE Netz AG

Bei Anlagen ab einer Leistung von 30 kW sind Lastgangzähler vorgeschrieben. „Viele EVUs verlangen für diese hohe, nicht gerechtfertigte Preise“, so Stickelberger. Beim Rückspeisetarif hat Christoph Schaer einigermassen Glück: Den Strom, den er nicht im Haus verwenden kann, nimmt ihm die AEK für 8,50 Rappen (0,9319 Euro) pro kWh ab. So kann er pro Jahr mit Einnahmen von etwa 1100 Franken (1.024 Euro) rechnen. Negative Beispiele wie das von Christoph Schaer sind zum Glück in der Minderheit und stammen meist aus Zuständigkeitsgebieten von kleinen EVUs. „Um Lösungen zu finden, sind wir auf die Flexibilität der EVUs angewiesen“, betont David Stickelberger. „Gerade kleinen Betrieben fehlen oft die personellen Ressourcen und das Know-how für eine pragmatische Zusammenarbeit mit Eigenverbrauchern.“

Kraftwerk 1 – ein Modellbeispiel
Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel der Genossenschaft Kraftwerk 1 an der Zürcher Stadtgrenze. Auf dem Dach der Überbauung steht eine Photovoltaikanlage mit 235 kW. 80 % der Stromproduktion sollen die Mieter im Eigenverbrauch nutzen. Kraftwerk 1 und das zuständige EVU, die Glattwerk AG, haben gemeinsam ein Tarifmodell erarbeitet. Um allen Mietern nur den Strom in Rechnung zu stellen, den sie tatsächlich verbrauchen, wurde jede Wohnung mit einem intelligenten Zähler ausgerüstet. Dafür verrechnet die Glattwerk AG 2,50 Franken pro Wohnung und Monat, auf Leistungstarife verzichtet sie. Der Strom vom eigenen Dach kostet die Mieter so im Schnitt etwa 21 Rappen pro kWh, weniger als das Produkt „naturemade star“ oder der Solarstrom der Glattwerk AG.

Neue Lösungen
Nimmt der Anteil an Eigenverbrauchern weiter zu, wird die Erarbeitung solch individueller Lösungen jedoch auch grössere EVUs an ihre Kapazitätsgrenzen bringen. „Eigenverbraucher und EVUs verfolgen eigentlich die gleichen Ziele“, sagt Adrian Kottmann, Inhaber der BE Netz AG. „Sie wollen einfache Messungen, faire Kosten, unkomplizierte Verträge und wenig zusätzlichen Aufwand.“ Im Sinne des Gesetzgebers sollen zudem Solarstrom gefördert und Anreize zur Optimierung des Verbrauchs geboten werden. Kottmann ist Mitglied einer Arbeitsgruppe, in der die Stadt Luzern, das lokale EVU und Solarexperten vertreten sind. Am des Beispiels einer Eigenverbrauchsgemeinschaft in der Stadt Luzern erarbeitet die Gruppe ein einfaches und faires Tarifsystem. Die Idee dabei ist, den Eigenverbrauchsanteil im Voraus mit einem Berechnungstool abzuschätzen, anstatt ihn zu messen.

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Die Idee der Luzerner Arbeitsgruppe in der Übersicht.

Blau: Der Produzent versorgt die Mieter mit Strom. Was an Überschuss produziert wird, wird an das EVU zurückgespeist. Produziert die Anlage keinen Strom, beziehen die Mieter Netzstrom vom EVU.

Rot: Die Mieter bezahlen für den bezogenen Strom einen Einheitstarif an das EVU. Der Produzent verrechnet dem EVU sowohl den Strom vom eigenen Dach als auch die Rückspeisung. Der Einheitstarif dafür wird mit Hilfe des geschätzten Eigenverbrauchsanteils festgelegt.

Grafik: Solargrafik.de

Kottmann ist begeistert: „Damit könnten alle Beteiligten ihre Ziele erreichen.“ Und so funktioniert das Tarifsystem der Arbeitsgruppe: Die einzelnen Mieter beziehen sowohl den Strom vom eigenen Dach als auch den Netzstrom vom EVU. Sie bezahlen dafür den üblichen Haushaltstarif, im Beispiel sind dies 22 Rappen pro kWh. Die gesamte Abrechnung erfolgt über das EVU. Zwischen dem Produzenten, also dem Besitzer der PV-Anlage, und dem EVU wird der Strom vom eigenen Dach und die Rückspeisung von überschüssigem Solarstrom abgerechnet. Für den Strom vom eigenen Dach bezahlt das EVU dem Produzenten 20 Rappen, den zurückgespeisten Überschuss vergütet es dem Produzenten mit 14 Rappen pro kWh. Doch anstelle von diesen zwei Tarifen wird ein Einheitstarif verrechnet, der anhand des geschätzten Eigenverbrauchsanteils berechnet wird: Wird wie im Beispiel 50 % des produzierten Stroms von den Mietern direkt verbraucht, liegt der Einheitstarif bei 17 Rappen pro kWh.

Vorteile für alle Beteiligten
Dadurch, dass der Eigenverbrauchsanteil abgeschätzt und nicht gemessen wird, fallen die teuren Zähler und aufwendigen Messungen für die einzelnen Wohnungen weg. „Die Erfahrungen zeigen, dass der Anteil an Eigenverbrauch recht genau errechnet werden kann“, so Adrian Kottmann. „Mit den 2 Rappen pro kWh, die das EVU am Strom vom eigenen Dach verdient, kann es das Risiko des Schätzwertes abfangen.“ Mit den gemessenen Werten für den effektiven Verbrauch und die effektive Produktion soll der Eigenverbrauchsanteil jährlich korrigiert werden. Kottmann hofft, dass die Idee bald zur Umsetzung kommt: „Sie bringt allen Beteiligten Vorteile: Die Bewohner können Solarstrom vom eigenen Dach zum Haushaltstarif beziehen, der Zusatzaufwand für die EVUs ist gering und der Produzent erhält einen kostendeckenden Preis für den Solarstrom.“

  Quelle: www.getarticle.ch


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