Mögliche Vorgehensweisen
Wohl jeder Unternehmer freut sich, wenn ein Geschäft zur Zufriedenheit beider Seiten abgeschlossen wurde und die Rechnung auf den Weg gebracht werden kann. Umso größer und verständlicher ist dann der Ärger, wenn sie ein paar Tage später mit dem gestempelten Zurück-Vermerk der Post: „Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln“ wieder im eigenen Briefkasten landet. „Wenn dann auch alle Versuche scheitern, den Kunden wenigstens telefonisch zu erreichen, ist nach meiner Erfahrung die Ratlosigkeit bei vielen Unternehmern groß, ob und wie man den Schuldner dennoch aufspüren kann“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.
„Da es viele Möglichkeiten gibt, eine aktuelle Anschrift zu ermitteln, wäre mein Rat, umgehend tätig zu werden und besagte Möglichkeiten erst einmal auszuschöpfen, bevor man als Unternehmer die Flinte zu früh ins Korn wirft. Der wohl naheliegendste Versuch, den Schuldner ausfindig zu machen, erfolgt bei den meisten Unternehmen erst einmal automatisch über das Internet.
Geben die Homepage des Schuldners oder eventuelle ‚Auftritte‘ in den sozialen Netzwerken noch wichtige Informationen zu seinem Unternehmen bzw. zu seiner Person preis? Hat diese erste Suche nichts Neues ergeben, gilt es schleunigst weitere Schritte einzuleiten. Nachfolgend gebe ich ein paar Hinweise, wie darüber hinaus vorgegangen werden kann.“
Rechtsdienstleister einschalten „Da die Erfahrung lehrt, dass bei unbezahlten Rechnungen die Nerven schnell blank liegen und erst recht, wenn die Rechnung noch nicht einmal zugestellt werden kann, ist die Beauftragung eines Rechtsdienstleisters ein erster möglicher Weg. Für einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen gehört die Recherche unter Inanspruchnahme der verschiedensten Dienste und Ämter (nachfolgend erläutert) zur Alltagsroutine. Mit der Beauftragung eines Rechtsdienstleisters lassen sich Zeit und Nerven sparen, und man erhält eine erste Einschätzung der realistischen Möglichkeiten, einen Schuldner ausfindig zu machen. Gestaltet sich so eine erste Prognose positiv, sollte der Rechtsdienstleister mit der Ermittlung des Schuldners beauftragt werden. Neben der routinemäßigen Ermittlung sind Rechtsdienstleister dann auch in der Lage, die von den unterschiedlichsten Behörden und Stellen erhaltenen Daten richtig auszuwerten. Aus den Abfrageergebnissen lässt sich dann das weitere, sinnvolle Vorgehen für den Mandanten ableiten.“
Wer als Gläubiger lieber selbst tätig werden möchte, sollte folgende Schritte gehen:
Gewerbeanfrage stellen „Da einem Unternehmer bei einem gewerblichen Kunden nur selten dessen private Adresse bekannt ist, sollte eine Anfrage beim Gewerbeamt gestellt werden. Denn, auch wenn sich der Schuldner nicht mehr in seinen Geschäftsräumen aufhalten sollte, kann es durchaus sein, dass er unter seiner Privatanschrift noch anzutreffen ist. Über diese gibt eventuell die Gewerbeanfrage einen Hinweis. Für eine Gewerbeanfrage ist eine Gebühr zu entrichten.“
Anfordern eines Handelsregisterauszugs „Ist das schuldnerische Unternehmen eines, welches im Handelsregister vermerkt ist, ergibt sich daraus auch die Geschäftsanschrift. Es kann dann versucht werden, die Rechnung an die im Handelsregister vermerkte Adresse zustellen zu lassen. Sollte dort eine Zustellung nicht erfolgreich sein, kann ggf. unter der Privatadresse des eingetragenen Geschäftsführers eine Zustellung veranlasst werden.
Der Handelsregisterauszug kann z. B. bei www.handelsregister.de online eingesehen werden oder beim Amtsgericht angefordert werden. Bis auf die Firmenrecherche und den Abruf von Veröffentlichungen fallen für alle anderen Abrufe Kosten an. Darauf wird dann aber jeweils gesondert hingewiesen.“
Einwohnermeldeamt – Anfrage bei Privatpersonen „Ist man persönlich mit der Onlinesuche o. ä. nicht weitergekommen, kann bei schuldnerischen Privatpersonen eine kostenpflichtige Anfrage beim jeweiligen Einwohnermeldeamt der Stadt ein nächster Schritt sein. Die Kosten richten sich nach dem Auskunftsaufwand.“
Einschaltung eines Ermittlungsdienstes „Wenn Schuldner ihre ‚sieben Sachen‘ packen, ihr bisheriges Zuhause verlassen und z. B. bei Freunden oder Bekannten ‚unterkriechen‘, dann melden sie sich, so unsere Erfahrung, in der Regel nicht um und bleiben weiter unter der bisherigen Meldeadresse gemeldet. Häufig wird die Post nach wie vor an die offiziell bekannte Meldeadresse zugestellt und stapelt sich im Briefkasten, weil der Schuldner sie einfach nicht abholt. Das wiederum kann u. U. lange so gehen, wenn keinerlei Mitteilung darüber erfolgt, dass der Aufenthaltsort des Empfängers nicht mehr mit seiner Meldeadresse übereinstimmt. Nicht selten herrscht diesbezüglich nach unserer Erfahrung im Umfeld solcher Schuldner eine gewisse Nachlässigkeit bis hin zum bewussten ‚Decken‘ des Schuldners durch ‚Schweigen‘. Die in der Regel recht kostengünstige Einschaltung eines Ermittlungsdienstes kann hier angeraten sein. Die vom Ermittlungsdienst durchgeführten Datenbankabfragen sowie Recherchen im Umfeld des Schuldners führen nicht selten schneller als erwartet zu einem Auffinden des Schuldners. Ebenso kommt auf diesem Wege mitunter auch zutage, wie der Schuldner seinen Lebensunterhalt bestreitet.“
Ununterbrochene Datenbankabfrage „Haben alle bisher aufgeführten Wege leider doch nicht ‚nach Rom geführt‘, ist man so zu keinem positiven Suchergebnis gekommen, gibt es eine weitere Möglichkeit, einen Schuldner ausfindig zu machen. Hierfür kann eine permanente Datenbankabfrage in Auftrag gegeben werden. Dabei wird alles, angefangen bei dem Namen, was über den Schuldner an Daten bekannt ist, mittels der unterschiedlichsten Datenbanken überwacht. Die betreffende Person durchläuft dabei mehrmals in der Woche einen Bestand von mehreren Millionen ermittelter Personen.
Foto: www.bremer-inkasso.de
Besagter Bestand wird zudem permanent mit anderen Datenbanken wie etwa externen Umzugs-, Adress- und Auskunftei-Datenbanken abgeglichen. Sobald es im Leben des Schuldners ein Ereignis gibt, das mit der Einspeisung von Daten in eine dieser Datenbanken verbunden ist, wie z. B. die An- oder Ummeldung eines Autos, reagiert das System und ermöglicht das Aufspüren des Schuldners. Der gewünschte Überwachungszeitraum ist frei bestimmbar, die dafür anfallenden Kosten variieren daher. Bei uns z. B. entstehen sie bei dieser Art des Vorgehens lediglich für den Fall, dass der Schuldner tatsächlich ermittelt werden konnte.“
Einholen einer Wirtschaftsauskunft „Es gibt eine Vielzahl von Unternehmen, die Wirtschafts-Auskünfte sowohl zu Privatpersonen als auch zu Unternehmen anbieten. Eine Wirtschaftsauskunftei, die in Deutschland wohl jeder kennt (und manche vielleicht auch fürchten), ist die SCHUFA (inzwischen verselbständigte Kurzform von ‚Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung‘) genannt. Bei der SCHUFA kann die Kreditwürdigkeit privater Schuldner abgefragt werden. Das Abfragevolumen sowie die unterschiedlichen gewünschten Abfragemerkmale bestimmen die Höhe der dafür zum Ansatz gebrachten Gebühren.
Für Rechtsdienstleister wie Anwälte oder Inkassounternehmen ist die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsauskunfteien, die sowohl Auskünfte zu Privatpersonen als auch zu Unternehmen vorhalten, unerlässlich. Unser Partner für derlei Auskünfte ist z. B. die Bremer Wirtschaftsinformationen GmbH www.bremer-wirtschaftsinformationen.de. Nicht selten sind den besagten Unternehmen z. B. neuste Anschriften schon bekannt, so dass eine kurze Online-Abfrage dort bereits zum Erfolg führt.“
„Ab und an hört man den Spruch ‚Wer aufgibt, hat schon verloren‘. Nicht immer muss Aufgeben mit Resignation zu tun haben. Es kann auch eine bewusste, wohl durchdachte Entscheidung dahinterstecken. Das kann z. B. dann der Fall sein, wenn eindeutig sicher ist, dass man durch weitere Recherche-, Mahn- oder gar Gerichtskosten nur gutes dem schlechten Geld hinterherwerfen würde, wenn also bei einem Schuldner definitiv nichts zu holen ist oder dieser sich ‚erfolgreich verzogen‘ hat. Bis ein Gläubiger aber zu so einer Entscheidung kommt, kommen muss, sollte er m. E. schon allein aus Respekt vor seiner eigenen Leistung und Arbeit die genannten Möglichkeiten ausschöpfen. Die Beauftragung eines Rechtsdienstleisters ist eine davon – und erfahrungsgemäß nicht die schlechteste.“ |