Die gescheiterte Pkw-Maut hat ein langes Nachspiel
Das Bundesverkehrsministerium will eine Schiedsentscheidung im Streit um die gescheiterte Pkw-Maut prüfen. Es sei ein "Teilschiedsspruch" ergangen, bestätigte ein Sprecher des Ministeriums am Samstag in Berlin. Dabei würden aber nur bestimmte Aspekte des Anspruchsgrundes behandelt, nicht aber die Anspruchshöhe. Darüber hinaus hat das Gericht auch auf mögliche Schadenersatzansprüche des Bundes hingewiesen.
Der Hintergrund
Die Pkw-Maut war ursprünglich ein Projekt der CSU, wurde aber im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt. Die vorgesehenen Betreiber forderten daraufhin 560 Millionen Euro Schadenersatz, nachdem der Bund die Verträge nach dem Urteil kündigte. Der Bund und der zuständige damalige Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wiesen die Ansprüche zurück und es folgte das Schiedsverfahren. Inzwischen wird das Verkehrsministerium von Volker Wissing (FDP) geführt.
Die Aussage Scheuers
Ehemaliger Verkehrsminister Scheuer hatte wiederholt betont, die Betreiber hätten keinen Anspruch auf Entschädigung. Sie hätten vertragliche Leistungen nicht erfüllt und auch nach der Kündigung die Verträge vorsätzlich und treuwidrig verletzt. Diese seien daher aus mehreren triftigen Gründen gekündigt worden. In diesem Fall sei die Vertragslage "zugunsten des Bundes".
Die Aussage der Betreiberfirmen
Die Betreiberfirmen hatten dagegen argumentiert, dass ihre Tochter Autoticket im vorliegenden Fall der Vertragsbeendigung Anspruch auf entgangenen Gewinn über die Vertragslaufzeit habe - vorgesehen waren zwölf Jahre. Weiterhin sehe der Betreibervertrag einen Ausgleich von "Beendigungskosten" vor, zu denen auch Schadenersatzansprüche von Unterauftragnehmern gehörten.
Kritik am Vorgehen Scheuers
Das Vorgehen Scheuers hatte in der vergangenen Wahlperiode einen Untersuchungsausschuss des Bundestags beschäftigt. Die damalige Opposition warf ihm Verstöße gegen Haushalts- und Vergaberecht vor und warnte vor Millionenkosten für die Steuerzahler wegen der Vertragskündigung. Scheuer hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Im Visier stand dabei auch, dass Scheuer die Betreiberverträge schon Ende 2018 abschloss, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand. In dem 2021 vorgelegten Abschlussbericht des U-Ausschusses hieß es, dem Risiko eines vollständigen Scheiterns der Pkw-Maut vor dem EuGH hätte "in der Risikoabwägung eine größere Bedeutung zukommen müssen". Festgestellt wurde zugleich, es habe "kein Fall einer Lüge, bewusster Verheimlichung oder Manipulation" des Ministeriums oder des Ministers glaubhaft nachgewiesen werden können.
Aktuelle Position im Schiedsverfahren
Am Freitagabend hatten die eigentlich für die Pkw-Maut vorgesehenen Betreiberfirmen CTS Eventim und Kapsch TrafficCom mitgeteilt, das Schiedsgericht habe einen Anspruch auf Schaden- und Aufwendungsersatz gegen die Bundesrepublik festgestellt. In der nun folgenden zweiten Phase des Schiedsverfahrens werde über die Höhe des Anspruchs entschieden.
Das Schiedsgericht habe bestätigt, dass die angemeldeten Ansprüche ihres für die Maut gegründeten Gemeinschaftsunternehmens Autoticket "dem Grunde nach bestehen", teilten Kapsch und CTS Eventim mit. Das gehe aus dem Zwischenschiedsspruch hervor, der den Betreiberparteien am Freitag übermittelt worden sei. Das Bundesverkehrsministerium habe sich demnach nicht "einseitig und entschädigungslos" von dem Vertrag lossagen dürfen. Mit dem Schiedsspruch sei auch der behauptete Kündigungsgrund einer "Schlechtleistung" abgelehnt worden.
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