Eine Abstimmung darüber muss im Laufe der nächsten 14 Tage passieren.
In der Schlichtungsrunde zwischen der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) um die Fortführung eines Mindestlohns im Bausektor hat Schlichter Professor Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichtes, nun einen Schiedsspruch mit einer Laufzeit vom 01.05.2022 bis zum 30.06.2024 vorgelegt.
Der Inhalt des Schiedsspruchs
Demnach soll der Mindestlohn 1 um je 4,6 Prozent in den Jahren 2022, 2023 und 2024 steigen. Der Mindestlohn 2 soll auf dem bisherigen Niveau bis Ende 2022 eingefroren werden und dann ab 2023 wegfallen. Außerdem sollen sich die Tarifvertragsparteien verpflichten, schuldrechtlich, nachfolgende Mindestlohnanpassungen zunächst nach der Teuerungsrate und ab Ende 2026 nach dem Verhältnis zum Ecklohn festzulegen.
Der Schiedsspruch wird den Mitgliedsverbänden der Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft zur Abstimmung vorgelegt und muss innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen angenommen oder abgelehnt werden.
Skepsis von Seiten der Bauwirtschaft
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sowie der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes sehen den Schiedsspruch skeptisch. Das Volumen sei gemessen an dem Abschluss für die höheren Entgelte vom November 2021 sehr hoch und unterstelle eine gleichbleibende Inflation über drei Jahre. "Angesichts der aktuell unsicheren wirtschaftlichen Lage erscheine die Laufzeit zu lang und zudem beschränke die schuldrechtliche Anpassungsvereinbarung die Tarifautonomie", erklärten beide Verbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
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