Handwerk in Rheinland-Pfalz erwartet die baldige Umsetzung der "Kleinen Bauvorlageberechtigung" zur Beschleunigung und Vereinfachung von Bauprojekten.
Auf dem Weg zur Regelung
Seit Beginn des Jahres ist die "Kleine Bauvorlageberechtigung" in Nordrhein-Westfalen Realität. Rheinland-Pfalz hinkt hinterher, doch das soll sich nun ändern. Das Finanzministerium des Landes hat bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der noch diesen Frühling dem Landtag zur Abstimmung gestellt werden soll.
Vorteile der neuen Berechtigung
Diese Regelung soll es qualifizierten Handwerksmeistern ermöglichen, Bauanträge für kleinere Projekte wie Einfamilienhäuser oder Garagen eigenständig zu stellen. Dies verspricht eine erhebliche Beschleunigung des Bauprozesses und eine Reduktion der Kosten sowohl für Bauherren als auch für Handwerker.
Positive Resonanz aus dem Handwerk
Die Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz begrüßen die Initiative, die nicht nur den Bauprozess vereinfachen, sondern auch die Kosten für bestimmte Bauvorhaben senken würde. Sie betonen, dass dies keine Konkurrenz, sondern eine Ergänzung zu den Leistungen von Architekten und Ingenieuren darstellt.
Kontroverse Ansichten
Während das Handwerk die Neuerung befürwortet, gibt es vonseiten der Architektenkammer Rheinland-Pfalz auch Kritik. Insbesondere wird eine zeitliche Begrenzung der Berechtigung für neu Qualifizierte gefordert, um die Qualität der Baumaßnahmen sicherzustellen.
Blick in die Zukunft
Die "Kleine Bauvorlageberechtigung" steht kurz vor ihrer Einführung in Rheinland-Pfalz. Sie wird erwartet, den Bauprozess deutlich zu beschleunigen, die Kosten zu reduzieren und so die Attraktivität des Handwerks zu steigern. |