Im Keller stecken Raumreserven. Wer die kargen Abstellräume zum Wohnen ausbauen möchte, der braucht dazu unter Umständen eine Baugenehmigung, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Wenn im Vorratskeller eine abgeschlossene Wohnung entstehen soll, dann sprechen Experten von einer sogenannten Nutzungsänderung, und die muss grundsätzlich behördlich genehmigt werden. Welche Bedingungen die zukünftigen Wohnräume im Einzelnen erfüllen müssen, das regeln die Landesbauordnungen. Sie schreiben zum Beispiel vor, wie hoch die Räume mindestens sein müssen. Wohnräume brauchen außerdem immer ausreichend Licht und Luft. Brandschutzauflagen und die Energieeinsparverordnung müssen bei der Umplanung berücksichtigt werden. Der VPB empfiehlt Hausbesitzern, sich zunächst beim zuständigen Bauamt zu erkundigen, ob eine Nutzungsänderung generell möglich ist und welche Bedingungen die zukünftigen Wohnräume erfüllen müssen. Erst wenn das alles geklärt ist, dann lohnen sich Gedanken zur Planung und Finanzierung. |