Keine Bevorzugung kommunaler Betriebe durch Änderung der Gemeindeordnung
Als „positives aber auch notwendiges Zeichen gegenüber Unternehmen, die mit ihren Gewerbesteuerzahlungen wesentlich zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte beitragen“ bewertet Thomas Möller, Geschäftsführer des Verbandes Bauwirtschaft Nordbaden e.V., die Entscheidung der Landesregierung, keine direkte Konkurrenz zwischen frei am Markt tätigen Unternehmen und kommunalen Bauhöfen zu ermöglichen.
Nach derzeitigem Recht darf eine Kommune eine Aufgabe außerhalb der allgemeinen Daseinsfürsorge nicht wahrnehmen, wenn ein privates Unternehmen diese Aufgabe zumindest gleich gut erledigt. Geplant war, die Gemeindeordnung so zu ändern, dass eine Kommune trotz vorhandener leistungsfähiger Unternehmen selbst tätig werden darf.
Thomas Möller: „Dadurch würden private Unternehmen ohne Not vom Markt verdrängt“.
Der Verband Bauwirtschaft Nordbaden e.V. hatte sich gemeinsam mit vielen anderen Unternehmerverbänden vehement gegen eine Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden ausgesprochen.
Thomas Möller: „Die geplante Änderung der Gemeindeordnung hätte private Unternehmen, zum Beispiel der Bauwirtschaft, deutlich benachteiligt. Dabei leisten Handwerker und mittelständische Unternehmen mit ihrer Arbeit einen unschätzbaren Beitrag zum Wohlstand in Baden-Württemberg: Sie sichern Arbeitsplätze. Sie erbringen einen großen Anteil der Steuereinnahmen – gerade der Gewerbesteuer, die direkt wieder den Kommunen zugeht. |