Güteschutz Kanalbau gründet PQ-Bau GmbH
Der Güteschutz Kanalbau e. V. hat im September 2019 die PQ-Bau GmbH gegründet, um Präqualifizierungen von Bauunternehmen (PQ-VOB) nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) durchzuführen. Die dazu erforderliche Zulassung wurde vom „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.“ erteilt. Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis der unabhängigen und fachlich kompetenten Durchführung von Präqualifizierungsverfahren gegenüber der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Damit ist die PQ-Bau GmbH die sechste gelistete Präqualifizierungsstelle in Deutschland.
Die Unterlagen zur Beantragung der Präqualifikation stehen auf der Internetseite der PQ-Bau GmbH unter www.pq-bau.com zur Verfügung.
Güteschutz Kanalbau und PQ-Bau GmbH agieren unabhängig voneinander und befassen sich mit unterschiedlichen Aspekten der Eignung. Die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 ist ein von Auftraggebern und Auftragnehmern eingeführtes System zur fachtechnischen Qualifikationsprüfung bauausführender Unternehmen bzw. ausschreibender und bauüberwachender Stellen. Bei der PQ-VOB handelt es sich um die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise entsprechend der in § 6 VOB/A bzw. § 6 EU VOB/A definierten Anforderungen. Damit kann jedes an öffentlichen Aufträgen interessierte Unternehmen diesen Teil seiner Eignung gegenüber den öffentlichen Auftraggebern zu erheblich reduzierten Kosten nachweisen.
Bei der Präqualifikation-VOB werden die Nachweise zur rechtlich-wirtschaftlichen Eignung eines Unternehmens geprüft und zusammengestellt.
Die Beurteilungsgruppen innerhalb der RAL-GZ 961 machen erkennbar, für welche Technik das Unternehmen seine Eignung nachgewiesen hat. Vergleichbar hierzu ist der Geltungsbereich des jeweiligen Nachweises PQ-VOB über Leistungsbereiche (Gewerke). Diese orientieren sich an der VOB Teil C und decken damit den gesamten Bausektor ab. Um in einen der Leistungsbereiche eingestuft zu werden, müssen vom Antragsteller unter anderem entsprechende Referenzen vorgelegt werden. Die PQ-Bau GmbH präqualifiziert neben Unternehmen aus dem Kanal- und Leitungsbau beispielsweise auch Unternehmen aus anderen Bereichen wie Elektro- oder Dachdeckerarbeiten, Gebäudeautomation oder Kampfmittelräumung.
Mehrwert geschaffen „Gütesicherung und Präqualifikation haben ergänzenden Charakter“, erklärt Dr.-Ing. Marco Künster, Geschäftsführung Gütegemeinschaft Kanalbau. Während die RAL-Gütesicherung Kanalbau die fachtechnische Eignung von Bauunternehmen feststellt und dokumentiert, beinhaltet die PQ-VOB die Nachweise zur rechtlich-wirtschaftlichen Eignung. Ähnlich wie bei der Suche nach Gütezeicheninhabern (www.kanalbau.com) können Auftraggeber über ein Amtliches Verzeichnis beim PQ-Verein (www.pq-verein.de) jederzeit prüfen, ob ein Unternehmen den Nachweis PQ-VOB aktuell führt.
„Über die Tochtergesellschaft PQ-Bau GmbH hat Güteschutz Kanalbau die Möglichkeit, das Thema Eignung vollumfänglich für Auftraggeber zu bewerten“, so Dr. Künster weiter. „Darüber hinaus bietet sich die Gelegenheit, den Auftraggebern das Thema PQ-VOB auch in den vielen Veranstaltungen, die wir bundesweit durchführen, zu erläutern – insbesondere deren Anwendung. Den Teilnehmern vereinfachen wir den Umgang mit diesem Thema, indem wir Aufklärungsarbeit im Sinne von Bürokratieabbau leisten – davon profitieren letztendlich alle Beteiligten.“ So entfällt unter anderem die Vorlagepflicht bzw. die Prüfung von Einzelnachweisen nach VOB/A, sofern ein Unternehmen im Amtlichen Verzeichnis auf www.pq-verein.de eingetragen ist. Auch die Dauer von Vergabeverfahren kann so verkürzt bzw. Bauaufträge schneller ausgelöst werden. Und auch das ist ein wichtiger Aspekt: Da Bauunternehmen, die nachweislich Verfehlungen begangen haben, nicht ins Amtliche Verzeichnis aufgenommen bzw. gestrichen werden, ist ein fairer und transparenter Wettbewerb sichergestellt.
Kein Hexenwerk Dass die Präqualifikation-VOB kein Hexenwerk darstellt, bestätigt Dipl.-Ing. Christian Dornbruch, Geschäftsführer der PQ-Bau GmbH. „Die Abläufe gestalten sich einfach“, so Dornbruch. „Im Wesentlichen handelt es sich um eine Prüfung von Dokumenten, die von dem jeweiligen Unternehmen eingereicht werden. Wir übernehmen die Dienstleistung, diese Dokumente zu prüfen und die Aktualisierung durchzuführen, das heißt, rechtzeitig vor Ablaufzeit erinnern wir die Unternehmen daran, die Unterlagen neu einzureichen. Mit entsprechender Autorisierung kann die PQ-Bau GmbH Dokumente auch direkt vom Aussteller anfordern.“ Die Unterlagen zur Beantragung der Präqualifikation stehen auf der Internetseite der PQ-Bau GmbH unter www.pq-bau.com zur Verfügung. Für die Erstpräqualifikation sind allgemeine Angaben zum Unternehmen, Mitarbeiteranzahl, Umsatzangaben, Umsatzaufgliederung, Eigenerklärungen sowie den Leistungsbereichen erforderlich. Zusammen mit einer ausreichenden Anzahl von Referenzen und aktuellen Nachweisdokumenten gemäß § 6a VOB/A bzw. § 6a EU VOB/A ist der Antrag vollständig. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der PQ-Bau GmbH unter der Telefonnummer 02224 9384-35 sowie per E-Mail info@pq-bau.com zur Verfügung.
Erweiterungen jederzeit möglich Der Antragsteller sendet das durch ihn unterzeichnete Antragsformular an die PQ-Bau GmbH. Die PQ-Bau GmbH bestätigt dem Antragsteller schriftlich die Beauftragung zur Durchführung des Präqualifikationsverfahrens. Eingereichte Unterlagen werden hinsichtlich der Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens überprüft. Der Eintrag ins Amtliche Verzeichnis des PQ-Vereins (www.pq-verein.de) erfolgt, wenn alle Angaben und Nachweise vollständig, aktuell und plausibel sind und die Anzahl der Referenzen ausreichend ist. Daraufhin erhält das Unternehmen eine Registriernummer, mit der eine öffentliche Vergabestelle den Eintrag ins Amtliche Verzeichnis prüfen kann. Eine Präqualifikation kann jederzeit durch weitere Leistungsbereiche erweitert werden. Die Gültigkeitsdauer der Präqualifikationsunterlagen sind in der Leitlinie dokumentiert.
Vielfältige Vorteile „Mit der Präqualifikation-VOB ergeben sich Vorteile für Unternehmen und Auftraggeber“, stellt der Geschäftsführer der PQ-Bau GmbH fest. Nicht nur der Aufwand für die Zusammenstellung von Einzelnachweisen vor jeder Angebotsabgabe entfällt, auch Fehler in den Vergabeunterlagen, die zum Ausschluss führen können, werden vermieden. „Außerdem kann die Präqualifikation über Eigenerklärungen und Vollmachtsverfahren ohne großen Aufwand aktualisiert werden“, so Dornbruch weiter. Darüber hinaus sind Bauunternehmen von der Generalunternehmerhaftung befreit, sofern auch deren Nachunternehmer präqualifiziert sind. Präqualifizierte Bauunternehmen haben deshalb gegenüber nicht präqualifizierten Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil bei der Vergabe von Nachunternehmerleistungen; zugleich stellen sie ihre Kompetenz wirksam nach außen dar – etwa im öffentlich zugänglichen Teil des Amtlichen Verzeichnisses, der auch von privaten Auftraggebern wie Architekten, Industriebetrieben, Wohnungsbaugesellschaften oder Versorgungsunternehmen zur Angebotsanfrage genutzt wird.
Mit einem Flyer informiert die PQ-Bau GmbH über alles Wichtige rund um das Präqualifikationsverfahren.
Fotos: PQ-Bau GmbH
Der deutlich verringerte Aufwand durch die Präqualifikation-VOB führt zu Kosteneinsparungen bei den Bauunternehmen, wobei die Kosten der Präqualifizierung selbst überschaubar sind. Die Gebühren für die Eintragung ins Amtliche Verzeichnis richten sich nach dem Umfang der Präqualifizierung. Bereits für 450 Euro kann eine Erstpräqualifikation durchgeführt werden. Die jährlichen Kosten für eine Präqualifizierung mit vier Leistungsbereichen betragen beispielsweise ca. 750 Euro (www.pq-bau.com). |