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Persönliche Schutzausrüstung: Wer trägt die Verantwortung für Sicherheit und Instandhaltung?

11.10.2024

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gleichermaßen in der Pflicht, die einwandfreie Funktion und den sicheren Zustand der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sicherzustellen. Nur eine gut gepflegte Ausrüstung kann im Ernstfall Leben retten.

 

Persönliche Schutzausrüstung: Wer trägt die Verantwortung für Sicherheit und Instandhaltung?

Bild: Adobe.                                                                                                                                                                                                                 

Verantwortung liegt auf mehreren Schultern

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ein essenzieller Bestandteil des Arbeitsschutzes und schützt vor gefährlichen Verletzungen. Die regelmäßige Überprüfung und Instandhaltung der Ausrüstung ist von zentraler Bedeutung. Hierbei liegt die Hauptverantwortung beim Arbeitgeber, der dafür sorgen muss, dass die PSA jederzeit funktionsfähig und in einwandfreiem Zustand ist. Diese Verantwortung kann jedoch auf geschulte Mitarbeiter oder externe Dienstleister übertragen werden, sofern diese über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen.

Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Neben dem Arbeitgeber ist auch der Arbeitnehmer verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung regelmäßig zu kontrollieren. So schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vor, dass die PSA vor jedem Gebrauch auf mögliche Schäden untersucht werden muss. Der Arbeitgeber muss zudem sicherstellen, dass jede Schutzausrüstung ausschließlich für eine Person bestimmt ist. Wird die PSA von mehreren Personen genutzt, sind besondere Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

Einhaltung der Gebrauchsdauer entscheidend

Jede persönliche Schutzausrüstung hat eine festgelegte Gebrauchsdauer, die vom Hersteller angegeben wird. Nach Ablauf dieser Frist muss die Ausrüstung ausgetauscht werden, auch wenn sie äußerlich noch in einem guten Zustand erscheint. Bei Defekten während der Nutzungsdauer dürfen Reparaturen nur mit Original-Ersatzteilen des Herstellers und gemäß dessen Vorgaben durchgeführt werden. Dies stellt sicher, dass die Schutzfunktion der Ausrüstung nicht beeinträchtigt wird.

Regelmäßige Kontrolle für maximale Sicherheit

Besonderes Augenmerk gilt dem Kopfschutz, der aus einem Industrieschutzhelm und einer Industrieanstoßkappe besteht. Nach einem starken Schlag auf den Helm oder die Kappe darf die Ausrüstung nicht mehr weiterverwendet werden, auch wenn die vorgesehene Nutzungsdauer noch nicht erreicht ist. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die beschädigte PSA unverzüglich auszutauschen. Der Arbeitnehmer wiederum sollte nach entsprechender Schulung selbstständig eine Sichtprüfung sowie einen sogenannten Knacktest durchführen, um die Unversehrtheit des Helms zu überprüfen.

Schutzfunktion aller PSA-Komponenten beachten

Neben dem Kopfschutz müssen auch andere PSA-Bestandteile, wie Schutzbrillen, Handschuhe und Sicherheitsschuhe, regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Beim Schuhwerk sollten sowohl das Obermaterial als auch die Laufsohle keine Risse oder andere Beschädigungen aufweisen. Eine tägliche Reinigung und Sichtkontrolle tragen dazu bei, Verschleiß frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.

Sicherheit durch Schulung und Aufklärung

Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, sollten alle Beschäftigten regelmäßig in der Handhabung und Pflege der PSA geschult werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Ausrüstung korrekt genutzt wird und ihre Schutzfunktion optimal entfalten kann. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind somit gemeinsam verantwortlich, um einen bestmöglichen Schutz und sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

  Quelle: https://www.meistertipp.de/aktuelles/news/persoenliche-schutzausruestung-wer-ist-verantwortlich/


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