Ab sofort sind Anträge für die Bau-Förderprogramme des Bundesministeriums für klimafreundlichen Neubau und altersgerechtes Umbauen über die KfW möglich.
Bild: Adobe.
Fördermaßnahmen erneut in Kraft
Seit dem 20. Februar 2024 sind die Unterstützungsprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wieder aktiviert worden. Klara Geywitz, die Bundesministerin, hebt hervor, wie wesentlich diese Initiativen für die Stärkung der Wirtschaft und des Handwerkssektors sind. Anträge zu diesen Programmen können ab sofort über das Portal der KfW eingereicht werden.
Konjunkturelle Impulse durch Fördermaßnahmen
Die Förderprogramme sind laut Geywitz essentiell, um die Binnennachfrage zu stärken und Handwerkeraufträge zu generieren. Dazu gehören "Klimafreundlicher Neubau", "Genossenschaftliches Wohnen" und "Altersgerecht Umbauen", für die ab sofort Anträge gestellt werden können.
Finanzierungsbedingungen und Unterstützung
Das Programm "Klimafreundlicher Neubau" lockt mit einem attraktiven Endkundenzinssatz von 2,1%, während das "Genossenschaftliche Wohnen" mit 15 Millionen Euro unterstützt wird, inklusive zinsgünstiger Kredite und Tilgungszuschüssen. Das Budget des "Altersgerecht Umbauen" Programms steigt auf 150 Millionen Euro, um Barrierereduktion in Wohngebäuden finanziell zu fördern.
Details zur Antragsstellung
Die Förderanträge können direkt bei der KfW eingereicht werden. Die Programme bieten unter anderem zinsverbilligte Kredite und Investitionszuschüsse, um den Bau und Umbau im Sinne der Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit zu unterstützen. |