Am 1. Januar 2015 trat die neue Verordnung über die Einrichtung und Zuständigkeit der Vergabekammern im Nachprüfungsverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Nordrhein-Westfalen (Zuständigkeitsverordnung Nachprüfungsverfahren – ZuStVO NpV NRW) in Kraft. Mit dieser Verordnung wurden die bisherigen Vergabekammern mit Sitz bei jeder Bezirksregierung aufgelöst.
Neu eingerichtet wurden die • Vergabekammer Westfalen mit Sitz bei der Bezirksregierung Münster – zuständig für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster, und • Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln – zuständig für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetplattformen der Bezirksregierung Düsseldorf und der Bezirksregierung Arnsberg. |