Ab Juli 2024 tritt eine Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in Kraft; Handwerksbetriebe sind ausgenommen, der Gartenbau jedoch nicht.
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Einführung der Mautpflicht
Ab dem 1. Juli 2024 wird in Deutschland eine Mautpflicht für alle Fahrzeuge, die schwerer als 3,5 Tonnen sind und im Güterverkehr eingesetzt werden, eingeführt. Diese Neuregelung ist Teil des Bundesfernstraßenmautgesetzes, das darauf abzielt, die Nutzung der Fernstraßen gerechter zu finanzieren.
Privilegien für Handwerksbranchen
Während das neue Gesetz für die meisten Handwerksbetriebe eine Ausnahme vorsieht, fallen Gartenbauunternehmen nicht unter diese Regelung. Sie sind daher von der Mautpflicht betroffen, was in der Branche für Unmut sorgt.
Stellungnahme von Cem Özdemir
Bundesverkehrsminister Cem Özdemir hat sich zur Diskrepanz geäußert und betont, dass eine faire Behandlung aller Handwerkssektoren essentiell sei. Er setzt sich für eine schnelle Anpassung des Gesetzes ein, um eine Gleichstellung des Garten- und Landschaftsbaus mit anderen Handwerksbranchen zu erreichen.
Kritik an der aktuellen Regelung
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität veröffentlichte eine Liste der von der Maut befreiten handwerklichen Tätigkeiten, aus der der Garten- und Landschaftsbau jedoch ausgeschlossen ist. Dies hat Kritik hervorgerufen, da diese Branchen vergleichbare Leistungen wie andere Handwerksberufe erbringen, die von der Maut ausgenommen sind.
Forderungen nach Gleichbehandlung
Vertreter der Gartenbauindustrie und politische Entscheidungsträger drängen auf eine Überarbeitung des Gesetzes, um eine gerechte Behandlung aller handwerklichen Berufe zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. |