Die Bundesregierung will das Nachweisgesetz ändern, um Arbeitsverträge künftig digital abschließen zu können und somit Bürokratie abzubauen.
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Überarbeitung des Nachweisgesetzes
Die Bundesregierung hat Pläne vorgelegt, um das Nachweisgesetz zu modernisieren. Ziel ist es, die Möglichkeit zu schaffen, Arbeitsverträge vollständig digital, etwa via E-Mail, zu dokumentieren. Diese Änderung soll den administrativen Aufwand für Arbeitgeber signifikant reduzieren und den Prozess des Vertragsabschlusses vereinfachen.
Aktuelle Hürden und geplante Lösungen
Nach derzeitiger Rechtslage müssen wesentliche Vertragsbestandteile schriftlich festgehalten werden, wobei digitale Dokumente nicht anerkannt sind. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass die Textform, beispielsweise durch E-Mail, zukünftig ausreicht. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber die relevanten Vertragsinformationen elektronisch übermitteln können, sofern diese für den Arbeitnehmer zugänglich und speicherbar sind.
Erweiterung der digitalen Form auf weitere Rechtsbereiche
Die geplante Gesetzesänderung umfasst auch Erleichterungen im Vereins- und Gesellschaftsrecht. Hier sollen Zustimmungen zu Beschlüssen zukünftig ebenso in Textform möglich sein. Bestimmte rechtliche Aktionen wie Kündigungen oder die Vereinbarung von Befristungen erfordern jedoch weiterhin eine handschriftliche Unterschrift.
Wirtschaftliche Entlastung durch Bürokratieabbau
Teil der Agenda ist das Bürokratieentlastungsgesetz IV, welches darauf abzielt, Unternehmen jährlich um mehr als drei Milliarden Euro zu entlasten. Bundesjustizminister Marco Buschmann unterstreicht die Bedeutung dieser Gesetzesreform für die Stärkung der Wirtschaft und die Förderung der digitalen Transformation in Deutschland. |