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Neuer Mindestlohn stärkt das Elektrohandwerk bundesweit

03.02.2025

Seit Januar 2025 gilt im Elektrohandwerk ein neuer, allgemeinverbindlicher Mindestlohn. Die stufenweise Erhöhung bis 2028 sorgt für faire Löhne und mehr Attraktivität in der Branche.

 

Neuer Mindestlohn stärkt das Elektrohandwerk bundesweit

Bild: Adobe.                                                                                                                                                                                                                  

Bundesweiter Mindestlohn im Elektrohandwerk tritt in Kraft

Mit dem Jahreswechsel ist der neue Mindestlohn für das Elektrohandwerk in ganz Deutschland verbindlich. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärte die im letzten Jahr ausgehandelten Lohnanpassungen für allgemeinverbindlich. Damit müssen sich auch nicht tarifgebundene Betriebe an die neuen Vorgaben halten. Rund 525.000 Beschäftigte profitieren von der Regelung, die nicht nur höhere Löhne sichert, sondern auch die Wettbewerbsbedingungen in der Branche verbessert.

Schrittweise Erhöhung bis 2028

Der neue Mindestlohn startet im Jahr 2025 mit 14,41 Euro pro Stunde und wird bis 2028 in mehreren Stufen auf 16,10 Euro angehoben. Diese Regelung gilt für Elektrotechniker, Informationstechniker und Elektromaschinenbauer.

Nadine Boguslawski von der IG Metall betont, dass die Einführung eines Branchenmindestlohns Lohndumping verhindert und die Arbeitsbedingungen spürbar verbessert. Mit einem Gesamtanstieg von 15,4 % liegt die Erhöhung deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Mehr Attraktivität für Fachkräfte

Neben der Lohnanpassung sieht ZVEH-Präsident Stefan Ehinger den Schritt als wichtigen Impuls, um das Elektrohandwerk für Nachwuchs- und Fachkräfte attraktiver zu machen.

Gerade im Zuge der Energiewende und Digitalisierung ist das Elektrohandwerk ein Schlüsselbereich für die Zukunft. Eine angemessene Vergütung sorgt dafür, dass die Betriebe ihre wichtige Rolle in der Umsetzung klimapolitischer Ziele weiterhin erfüllen können.

Ausnahmen für Auszubildende und Praktikanten

Die neue Mindestlohnregelung gilt nicht für Auszubildende, während für Praktikanten gesonderte Regelungen nach dem Mindestlohngesetz greifen. Diese Differenzierung soll die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Nachwuchssicherung im Elektrohandwerk unterstützen.

Die Einführung des allgemeinverbindlichen Mindestlohns ist ein bedeutender Schritt für die Branche. Sie schafft faire Löhne, mehr Attraktivität für Fachkräfte und langfristige wirtschaftliche Stabilität.

 

  Quelle: https://www.meistertipp.de/aktuelles/news/elektrohandwerk-neuer-mindestlohn-jetzt-allgemeinverbindlich/


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