Der Bundestag aktualisiert das Onlinezugangsgesetz, um die Digitalisierung der Verwaltung zu intensivieren und die Kooperation zwischen Bund und Ländern zu optimieren.
Wegweisende Reform für digitale Verwaltung
In einem bemerkenswerten Schritt zur Beschleunigung der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung hat der Bundestag Änderungen am Onlinezugangsgesetz (OZG) beschlossen. Dieser legislative Vorstoß zielt darauf ab, die Effizienz der digitalen Dienste zu steigern und eine engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu ermöglichen.
Neuerungen für effiziente Dienstleistungen
Zu den Kernpunkten der Reform gehört die Einführung zentraler Basisdienste durch den Bund, welche die Notwendigkeit landesspezifischer Entwicklungen reduzieren sollen. Des Weiteren werden qualifizierte elektronische Siegel als Ersatz für die Schriftform eingeführt, und es werden spezifische Regelungen für digital-only Angebote bei Unternehmensdienstleistungen festgelegt.
Verbesserte Koordination und Langfristigkeit
Die Neuerungen unterstreichen das Bestreben, die Digitalisierung der Verwaltung nicht nur voranzutreiben, sondern auch nachhaltig zu gestalten. Die Anpassungen sollen die Bund-Länder-Kooperation verstärken und auf langfristige Erfolge ausrichten, indem sie einheitliche und effektive digitale Lösungen fördern.
Relevanz für das Handwerk
Holger Schwannecke, der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, hebt die Bedeutung der OZG-Änderungen für das Handwerk hervor. Er betont die Notwendigkeit eines ausgewogenen Zugangs zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen, um die Effizienz ohne den Verlust von Zugänglichkeit zu steigern. Trotz des Fokus auf Digitalisierung bleibt die Beibehaltung eines Multikanalzugangs für Handwerksbetriebe essentiell. |