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Neue Sozialversicherungsbeiträge: Herausforderung für Geschäftsführer in der Krise

08.01.2025

Ab 2025 steigen die Sozialversicherungsbeiträge, was insbesondere für Geschäftsleiter von Unternehmen in finanzieller Schieflage erhöhte Haftungsrisiken bedeutet.

 

Neue Sozialversicherungsbeiträge: Herausforderung für Geschäftsführer in der Krise

Bild: Adobe.                                                                                                                                                                                                                      

Beitragserhöhung im Sozialversicherungssystem

Zum Jahreswechsel steigen die Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung in Deutschland erheblich: Der Pflegebeitrag um 0,2 Prozentpunkte, die Krankenversicherung um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte. Die zusätzlichen Kosten werden jeweils hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Die Maßnahme dient dazu, die finanziellen Defizite der Sozialversicherungsträger zu minimieren.

Finanzielle Krisen erhöhen Haftungsrisiken

Thomas Dömmecke, Rechtsanwalt bei Schultze & Braun, weist darauf hin, dass viele Unternehmen ähnlich wie die Sozialversicherungen finanziell angeschlagen oder kurz davor sind. In solchen Phasen müssen Geschäftsführer nicht nur eine mögliche Insolvenz abwenden, sondern auch die steigenden Sozialversicherungsbeiträge im Blick behalten, die das Haftungsrisiko erhöhen.

Persönliche Haftung nach Insolvenzreife

Laut § 15b der Insolvenzordnung (InsO) haften Geschäftsleiter persönlich für Zahlungen, die sie nach dem Zeitpunkt der Insolvenzreife des Unternehmens leisten. Dies betrifft auch vermeintlich legitime Ausgaben wie Sozialversicherungsbeiträge. Ein solches Vorgehen kann durch den Insolvenzverwalter rückabgewickelt werden und existenzbedrohende Folgen haben.

Das Haftungsdilemma im Sozialversicherungskontext

Geschäftsleiter stehen vor einem Dilemma: Einerseits verbietet der § 15b InsO Zahlungen nach Insolvenzreife, andererseits verpflichtet das Sozialversicherungsrecht zur pünktlichen Abführung der Beiträge, deren Unterlassung strafrechtliche Folgen haben kann. Dömmecke empfiehlt daher, diese schwierige Lage zu navigieren, indem man zwischen zwei riskanten Optionen abwägt.

Besonderheiten der Sozialversicherungsbeiträge

Ein möglicher steuerrechtlicher Ausweg, der die Haftung bei rechtzeitigem Insolvenzantrag aufhebt, gilt nicht für Sozialversicherungsbeiträge, wie eine Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigshafen klarstellt. Geschäftsleiter sollten daher frühzeitig rechtliche Beratung suchen, um sich vor finanziellen und rechtlichen Problemen zu schützen.

Hinweise zur Insolvenzantragstellung

Ab Januar 2024 wird die Insolvenzantragspflicht wieder vollumfänglich gelten. Unternehmen gelten als überschuldet, wenn ihre Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen und keine positive Fortführungsprognose besteht. Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn mehr als zehn Prozent der fälligen Verbindlichkeiten nicht beglichen werden können.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Angesichts der steigenden Sozialversicherungsbeiträge sollten Geschäftsleiter frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Eine professionelle Beratung kann nicht nur rechtliche, sondern auch strategische Wege zur Sanierung und zum Neustart des Unternehmens aufzeigen.

  Quelle: https://www.soll-galabau.de/aktuelle-news/ansicht-aktuelles/datum/2024/12/08/was-geschaeftsleiter-beim-sozialversicherungs-haftu


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