Asbest bleibt eine Gefahr auf Baustellen. Die überarbeitete Gefahrstoffverordnung verschärft die Schutzvorgaben mit einem verpflichtenden Risikokonzept und neuen Schwellenwerten.

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Asbest: Eine anhaltende Gesundheitsgefahr
Obwohl Asbest in Deutschland seit 1993 verboten ist, stellt der gefährliche Stoff weiterhin ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. 2023 wurden von der Berufsgenossenschaft Bau 1.286 Fälle von Asbestose gemeldet – die Krankheit gehört zu den fünf häufigsten Berufskrankheiten. Besonders besorgniserregend ist die enge Verbindung zwischen Asbestexposition und Lungenkrebs. Um die Risiken weiter zu minimieren, wurden die Vorschriften in der Gefahrstoffverordnung überarbeitet.
Risikokonzept und neue Grenzwerte
Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelung ist das verpflichtende Risikokonzept, das mit zwei Schwellenwerten arbeitet: Akzeptanz- und Toleranzkonzentration. Die Akzeptanzkonzentration beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass bei 40 Jahren täglicher Exposition vier von 100.000 Personen an Krebs erkranken. Durch diese systematische Analyse lassen sich Risiken präziser bewerten und gezielte Schutzmaßnahmen ergreifen.
Asbestrisiken bei Bauarbeiten
Trotz des Verbots ist Asbest noch in vielen älteren Gebäuden vorhanden. Besonders bei Sanierungen oder Abrissarbeiten von Bauwerken, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, besteht die Gefahr der Freisetzung. Unternehmen sind daher verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eine Risikobewertung durchzuführen, um Beschäftigte und Anwohner zu schützen.
Verantwortung der Auftraggeber
Die Gefahrstoffverordnung schreibt vor, dass Bauherren oder Auftraggeber über mögliche Asbestbelastungen informieren müssen. Falls notwendig, sind Materialproben zu entnehmen, um eine genaue Einschätzung vorzunehmen. Wird eine Belastung von weniger als 1.000 Fasern pro Kubikmeter festgestellt, reichen staubmindernde Maßnahmen aus. Liegt der Wert darüber, sind strenge Schutzmaßnahmen erforderlich, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
Fazit: Strengere Vorschriften für mehr Sicherheit
Die überarbeitete Gefahrstoffverordnung sorgt für mehr Klarheit und Schutz vor Asbestgefahren. Die Einführung eines verpflichtenden Risikokonzepts sowie strengere Vorgaben bei der Risikobewertung tragen dazu bei, die Gesundheit von Arbeitnehmern und Anwohnern besser zu schützen. Unternehmen und Bauherren sind gefordert, diese Vorschriften konsequent umzusetzen. |