Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmer ihre elektronischen Kassensysteme offiziell beim Finanzamt anmelden. Diese neue Regelung betrifft Händler, Handwerker und Gastronomen, die nun ihre Geräte über das "Mein ELSTER"-Portal registrieren müssen.
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Hintergrund der Regelung
Bereits für 2020 geplant, musste die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme aufgrund technischer Verzögerungen mehrfach verschoben werden. Das Bundesfinanzministerium bestätigt nun, dass das Meldeverfahren über das Online-Portal "Mein ELSTER" und die ERiC-Schnittstelle ab 2025 bereitstehen wird.
Was betrifft die Meldepflicht?
Die Meldepflicht gilt für alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, einschließlich Registrierkassen und Waagen mit Kassenfunktion, die mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sind. Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme besteht eine Frist bis zum 31. Juli 2025 für die Registrierung. Neu angeschaffte Systeme müssen innerhalb eines Monats nach dem Kauf angemeldet werden.
Regelungen bei Außerbetriebnahme
Auch außer Betrieb genommene Systeme müssen gemeldet werden. Dies gilt für den Ersatz alter Kassen durch neue oder bei Defekten und Diebstählen. Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen wurden, müssen nur gemeldet werden, wenn ihre Anschaffung zuvor gemeldet wurde.
Umfassende Informationspflicht
Jede Meldung muss umfassend sein und für alle Systeme einer Betriebsstätte erfolgen. Zu den erforderlichen Angaben zählen der Name des Steuerpflichtigen, die Steuernummer, die Art der TSE, das Aufzeichnungssystem, Anzahl und Seriennummern der Systeme sowie Daten zur Anschaffung und Außerbetriebnahme.
Besonderheiten für Taxameter und Wegstreckenzähler
Auch Taxameter und Wegstreckenzähler unterliegen der Meldepflicht, außer sie nutzen keine TSE und fallen unter eine Nichtbeanstandungsregelung bis Ende 2025. Bei der Meldung dieser Geräte muss zusätzlich das Kfz-Kennzeichen angegeben werden.
Beratung empfohlen
Aufgrund der Komplexität der neuen Regelungen wird Unternehmern empfohlen, sich für die Anmeldung von einem Steuerberater oder Fachhändler unterstützen zu lassen. |