Ab 1.2.2017 gelten neue Informationspflichten auf Websites und in AGBs!
Ab Februar 2017 müssen Unternehmer, die eine Website unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, Verbrauchern nach dem Verbraucherstreitschlichtungsgesetz Auskunft geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen. Dies betrifft auch Handwerksbetriebe, die mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen.
Stichtag zur Bestimmung der Zahl der beschäftigten Personen ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres. Die Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren ist freiwillig und erfolgt online vor der Allgemeinen Schlichtungsstelle mit Sitz in Kehl am Rhein. Unternehmen, die sowohl eine Website als auch Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, müssen die Information in beiden Medien publizieren. Auf diese Weise soll für den Verbraucher bereits vor Auftragserteilung transparent werden, welche Unternehmen zur Teilnahme an einer Schlichtung bereit sind und welche nicht.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: https://www.hwk-hamburg.de/beratungservice/rechtsberatung/verbraucherschlichtung.html. Ansprechpartner: Frau Kerstin Kolb, Telefon 040/35 905 397. |