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Neue Heizungsförderung: Jetzt für alle Antragstellergruppen geöffnet

06.09.2024

Seit dem 27. August 2024 können nun auch Unternehmen, Vermieter und Wohneigentümergemeinschaften Anträge für die neue Heizungsförderung der KfW stellen.

 

Neue Heizungsförderung: Jetzt für alle Antragstellergruppen geöffnet

Bild: Adobe.                                                                                                                                                                                                                      

Erweiterte Antragsmöglichkeiten für Heizungsförderung

Seit dem 27. August 2024 können nun auch Unternehmen, Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) die Heizungsförderung der KfW in Anspruch nehmen. Damit haben alle vorgesehenen Gruppen die Möglichkeit, Förderanträge für den Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen oder den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz einzureichen. Die Förderung umfasst sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.

Förderoptionen und Zuschüsse

Die neuen Antragstellergruppen können eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten erhalten. Zudem gibt es für besonders effiziente Wärmepumpen einen Effizienz-Bonus von 5 Prozent, sodass bis zu 35 Prozent Förderung möglich sind. Alternativ können Antragsteller einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen erhalten.

Frühere Förderoptionen und Erweiterungen

Bereits seit dem 27. Februar 2024 haben selbstnutzende Eigentümer Anspruch auf zusätzliche Zuschüsse durch den Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus, wodurch eine Förderung von bis zu 70 Prozent möglich ist. Seit dem 28. Mai 2024 können zudem auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften Anträge für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stellen. Ergänzend steht bei Bedarf ein zinsvergünstigter Kredit zur Verfügung.

Hohe Akzeptanz und effiziente Antragsbearbeitung

Die Heizungsförderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes finanziert. Das digitale KfW-Portal „Meine KfW“ hat sich seit dem Start im Februar 2024 als effiziente Plattform etabliert. Durch die automatisierte Bearbeitung erhalten Antragsteller bei vollständigen Unterlagen innerhalb weniger Minuten eine Zusage. Bis zum 23. August 2024 wurden bereits rund 93.000 Förderzusagen erteilt.

Sonderregelung für Kommunen

Kommunen können ihre Projekte ab dem 1. September 2024 im Rahmen einer speziellen Übergangsregelung bei der KfW anmelden. Diese Regelung gilt bis voraussichtlich November 2024.

  Quelle: https://www.architekturblatt.de/neue-heizungsfoerderung-antragstellung-nun-fuer-alle-moeglich/


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