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Neue Gesetzespflichten für Immobilienbranche: Auswirkungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

29.07.2024

Seit 2024 müssen sich Immobilienunternehmen in Deutschland an das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz halten, was erhebliche Auswirkungen hat.

 

Container Hafen Containerhafen

Bild: Adobe.                                                                                                                                                                                                                 

Erweiterter Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Ab Januar 2024 sind Immobilienunternehmen in Deutschland verpflichtet, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) einzuhalten. Dieses Gesetz, das bisher vorrangig Großunternehmen betraf, zielt darauf ab, Menschenrechte und Umweltschutzstandards entlang globaler Lieferketten zu fördern und umfasst nun auch mittelständische Firmen aus der Immobilienwirtschaft.

Sorgfaltspflichten für Immobilienunternehmen

Experten wie Dr. Annette Mutschler-Siebert von K&L Gates weisen darauf hin, dass das Gesetz auch Dienstleister im Immobiliensektor wie Makler, Facility-Manager und Projektentwickler betrifft. Das Nichtbeachten der vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten kann zu hohen Bußgeldern und Ausschlüssen von öffentlichen Aufträgen führen, die Bußgelder können bis zu acht Millionen Euro betragen.

Bürokratische Herausforderungen und praktische Lösungsansätze

Die Umsetzung des LkSG stellt viele Unternehmen vor bürokratische Herausforderungen. Hanna Ritter von REICON Consulting berichtet, dass besonders kleinere Firmen sich von den umfangreichen Anforderungen überfordert fühlen. Eine effiziente Lösung könnte in der Anpassung der Fragebögen und der Durchführung präziser Risikoanalysen liegen.

Digitalisierung als Unterstützung bei der Compliance

Um die Sorgfaltspflichten effektiv zu integrieren, empfiehlt Dr. Thomas Mielke von Metroplan, digitale Lieferantenmanagementsysteme zu nutzen. Diese Systeme helfen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und sorgen für eine effiziente Datenverwaltung, die spezifische Fragen zu Umwelt- und Arbeitsschutzstandards ermöglicht.

Rechtliche Einordnung der Vermietungstätigkeit

Ein kontrovers diskutiertes Thema ist die Frage, ob Vermietungsaktivitäten unter das LkSG fallen. Hanna Ritter und Rechtsanwalt Tobias Gries erläutern, dass dies von spezifischen Umständen abhängt, insbesondere wenn Mietobjekte für operative Geschäfte genutzt werden.

Das LkSG fordert von der Immobilienbranche eine umfassende Anpassung bestehender Prozesse und kann durch den Einsatz von Technologie und angepassten Risikomanagementstrategien effektiv umgesetzt werden.

 

  Quelle: https://www.architekturblatt.de/lieferkettensorgfaltspflichtengesetz-auch-viele-immobilienunternehmen-sind-betroffen/


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