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Neue Gefahrstoffverordnung: Risiko durch Asbest steigt

12.11.2024

Die kürzlich angepasste Gefahrstoffverordnung lässt wichtige Sicherheitsmaßnahmen unberücksichtigt, wodurch die Gefährdung durch Asbest auf Baustellen weiter steigt.

 

Neue Gefahrstoffverordnung: Risiko durch Asbest steigt

Bild: Adobe.                                                                                                                                                                                                                       

Sicherheitslücken durch verpasste Verantwortung

Mit der neuen Gefahrstoffverordnung hat der Bundesrat eine Chance verpasst, die Verantwortung für Asbesterkundungen stärker den Bauauftraggebern zu übertragen. Die von Experten geforderten Änderungen, die Bauherren verpflichten würden, Gebäude bei Verdacht auf Asbest vorab untersuchen zu lassen, wurden von den Ländern abgelehnt. Diese Entscheidung erhöht das Risiko unerkannter Asbestvorkommen – eine Gefahr für Umwelt und Gesundheit der Bauarbeiter.

Bundesrat verweigert Anpassung der Verantwortung

Am 18. Oktober verabschiedete der Bundesrat die Novellierung der Gefahrstoffverordnung trotz vielfacher Einwände. Die Forderung, Bauherren stärker in die Verantwortung für Asbest zu nehmen, blieb unberücksichtigt. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), sieht darin einen Rückschritt: „Zum Schutz der Beschäftigten ist eine klare Regelung zur Asbesterkundung vor Beginn der Arbeiten unerlässlich.“

Asbest: Späte Erkennung gefährdet Mensch und Umwelt

Nach Angaben der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) drohen durch die verpasste Verordnung Gesundheits- und Umweltrisiken, da Asbest oft erst spät erkannt wird. Bei Verdacht auf Asbest rät die BG Bau zu Probeentnahmen, um frühzeitig angemessene Sicherheitsvorkehrungen und eine fachgerechte Entsorgung zu gewährleisten. Die Unsicherheit über Asbestvorkommen könnte jedoch zu vermeidbaren Schäden führen.

Langfristige Sicherheit nur durch verpflichtende Asbesterkundung

Für Bauunternehmen bleibt der Umgang mit Asbest eine erhebliche Herausforderung. Die BG Bau unterstützt die Branche durch spezielle Schulungen. Eine verpflichtende Asbesterkundung durch Bauherren könnte die Sicherheitslage jedoch deutlich verbessern. Der kürzlich eingebrachte Entschließungsantrag der Länder fordert daher eine erneute Prüfung der Verordnung, um langfristig eine faire und sichere Aufgabenverteilung beim Umgang mit Asbest zu erreichen.

  Quelle: https://www.meistertipp.de/aktuelles/news/verpasste-chance-gefahrstoffverordnung-erhoeht-asbest-risiko/


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