Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt den industriellen Mittelstand bei der Dekarbonisierung durch eine neue Förderrichtlinie. Unternehmen können ab September 2024 Anträge stellen.
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Förderprogramm für eine klimafreundliche Industrie
Mit der neuen Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein umfassendes Unterstützungsprogramm für den industriellen Mittelstand ins Leben gerufen. Ziel ist es, Unternehmen bei der Umstellung auf CO2-arme Technologien zu unterstützen und somit den Klimaschutz voranzutreiben.
Kompetenzzentrum Klimaschutz übernimmt Verwaltung
Das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) übernimmt die Verwaltung der neuen Förderrichtlinie. Für das Programm sind insgesamt 3,3 Milliarden Euro eingeplant, um die Transformation der Industrie zu beschleunigen und eine nachhaltige Reduzierung von Emissionen zu fördern.
Förderstart im September 2024
Der erste Förderaufruf beginnt im September 2024, und Unternehmen haben drei Monate Zeit, ihre Projektvorschläge einzureichen. Bundesminister Robert Habeck betonte die wichtige Rolle des Programms, um den Mittelstand bei der Dekarbonisierung zu unterstützen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Laufzeit bis 2030 und Finanzierung über den Klimafonds
Das Programm ist bis 2030 angelegt und sieht jährlich stattfindende Förderwettbewerbe vor. Die Finanzierung erfolgt durch den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Die neue „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK) löst das frühere Programm „Dekarbonisierung der Industrie“ (DDI) ab und bietet eine umfassendere Unterstützung für Unternehmen, die ihre Produktion auf klimafreundliche Technologien umstellen möchten.
Förderbedingungen und Zielgruppe
Die Förderung richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs), die auf innovative CO2-arme Technologien umstellen wollen. Während die Förderung für KMUs ab 500.000 Euro startet, liegt die Mindestförderung für größere Unternehmen bei einer Million Euro. Projekte mit einem Budget von über 15 Millionen Euro können durch die Bundesländer kofinanziert werden. BIK und Klimaschutzverträge sind zwar aufeinander abgestimmt, jedoch nicht miteinander kombinierbar. |