Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. kommentiert
"Mittelständische Unternehmen sind die Stütze der Bauwirtschaft in Hessen, aber auch in Deutschland. Leider werden diese jedoch bei den funktionalen Ausschreibungen der öffentlichen Hand benachteiligt", so Rainer von Borstel, Hauptgeschäftsführer des Verbands baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V.
Die Problematik
Bei einer funktionalen Ausschreibung übernimmt der bietende Bauunternehmer auch die Planungsleistung, die eigentlich Aufgabe des Auftraggebers ist. Das heißt, der Auftraggeber gibt keinen detaillierten Leistungskatalog vor, sondern definiert die zu erbringende Leistung nach dem zu erreichenden Ziel. Dementsprechend bleibt es dem Bauunternehmen überlassen, wie es dieses Ziel baulich umsetzen will. Viele kleinere Unternehmen können in diesem verzerrten Wettbewerb nicht mit Großkonzernen oder ausländischen, in Deutschland agierenden Unternehmen mithalten, da ihnen die Planungskapazitäten fehlen.
"Daneben kostet eine solche Ausschreibung auch den Auftraggeber wesentlich mehr, weil er die Planungsleistung monetär kompensieren muss. Außerdem ist das Risiko höher, durch Fehlplanungen schlussendlich nicht die gewünschte Leistung zu erhalten", führt von Borstel weiter aus. Der Auftraggeber hat weiterhin nicht die Möglichkeit, die Angebote auf ihre Wirtschaftlichkeit und Qualität zu prüfen. Einige Angebote sind nach genauer Prüfung unplausibel, da tarifgebundene Unternehmen, die faire Löhne zahlen, nicht mit den Preisen unseriöser Anbieter konkurrieren können.
Verbesserungsvorschläge
Um diese Benachteiligung aufzuheben, sollten Nebenangebote bei öffentlichen Ausschreibungen zugelassen werden. Bei dieser Vorgehensweise entscheiden die Bauunternehmen selbst, ob sie auf das Leistungsverzeichnis bieten oder stattdessen ein Nebenangebot durchführen wollen. Bei einem solchen Vorgehen würde sich auch der Bieterkreis vergrößern und die Wahrscheinlichkeit, das bestmögliche Angebot zu erhalten, steigt.
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