Rund 172.000 Mitarbeiter wurden 2021 in Eisenbahnverkehrs- und –infrastrukturunternehmen beschäftigt
Laut Bundesnetzagentur hat die Bahnbranche trotz schwieriger Verkehrsentwicklung im vergangenen Jahr ein Prozent mehr Menschen in Lohn und Brot gebracht als 2020. Das ist eines von vielen Ergebnissen der „Marktuntersuchung Eisenbahnen 2022“, die die Bundesnetzagentur in Auftrag gegeben hat. Zusätzlich wurde auch eine „Sonderausgabe zu den Marktentwicklungen im ersten Halbjahr 2022 unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie“ herausgebracht.
Darüber hinaus wurde bekannt, dass sich der Umsatz im vergangenen Jahr nach dem pandemiebedingten Rückgang in 2020 wieder etwas gesteigert hat. Der Umsatz im Schienenpersonenfernverkehr stagnierte, während der Umsatz im Schienenpersonennahverkehr um etwa zwei Prozent und im Schienengüterverkehr um über sechs Prozent zunahm. Der Schienenpersonenverkehr war insbesondere in den Wintermonaten von Einbrüchen infolge der Covid-19-Pandemie geprägt. So betrug die Verkehrsnachfrage im ersten Quartal 2021 nur rund ein Viertel bis ein Drittel, im ersten Quartal 2022 nur rund die Hälfte der Nachfrage vor der Pandemie. Der Schienengüterverkehr war bereits 2021 nicht mehr von der Corona-Pandemie geprägt, die Tonnenkilometer konnten um mehr als 13 Prozent gesteigert werden. Im ersten Halbjahr 2022 ist in allen drei Verkehrsdiensten ein Anstieg von Umsatz und Verkehrsleistung zu verzeichnen.
Stärkerer Wettbewerb
Die Eisenbahnverkehrsunternehmen mit bestellten Verkehren wurden durch den ÖPNV-Rettungsschirm gestützt. Die Trassenpreisförderung verbesserte die wirtschaftliche Situation für die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schienengüterverkehr und im Schienenpersonenfernverkehr. Trotz der Unterstützungsleistungen zeigt der Gesamtmarkt im Jahr 2021 ein negatives Jahresergebnis. Im Schienengüterverkehr konnten die Wettbewerber ihren Marktanteil an der Verkehrsleistung auf 58 Prozent steigern und im ersten Halbjahr 2022 festigen. Im Schienenpersonennahverkehr stieg der Marktanteil der Wettbewerber auf 33 Prozent und im Schienenpersonenfernverkehr nach der Wiederaufnahme der Wettbewerbsverkehre auf fünf Prozent. |