Ab Juli 2024 gilt in Deutschland eine neue Mautpflicht für schwere Fahrzeuge. Doch Handwerker können eine spezielle Ausnahmeregelung nutzen.
Bild: Adobe.
Einführung der Mautpflicht und Handwerkerausnahme
Mit der Einführung der Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen ab Juli 2024 stehen Handwerksbetriebe vor neuen Herausforderungen. Allerdings bietet eine spezielle Handwerkerausnahme die Möglichkeit, von dieser Mautpflicht befreit zu werden. Diese Regelung gilt speziell für Fahrzeuge, die handwerkliche Ausrüstung, Maschinen oder Material transportieren und direkt von den Betrieben im Rahmen ihrer Dienstleistungen genutzt werden.
Bedingungen für die Mautbefreiung
Die Handwerkerausnahme greift unter bestimmten Bedingungen. Fahrzeuge, die im Namen des Handwerksbetriebs fahren und handwerkliche Erzeugnisse transportieren, die vom Betrieb selbst hergestellt wurden, können von der Maut befreit werden. Dies gilt jedoch nicht für industriell hergestellte oder von Dritten transportierte Güter. Die Beförderung muss zudem als Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit des Handwerksbetriebs angesehen werden.
Nachweispflicht und Dokumentation
Bei Verkehrskontrollen müssen Handwerker nachweisen können, dass sie einer handwerklichen Tätigkeit nachgehen. Akzeptierte Dokumente sind Handwerkskarten, Gewerbeanmeldungen, Lieferscheine oder Kundenaufträge. Wichtig ist, dass diese Dokumente auf Deutsch oder in einer übersetzten Version vorliegen.
Registrierung und technische Anforderungen
Seit Dezember 2023 wird die Mautpflicht auf die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) des Fahrzeugs angewandt. Fahrzeugkombinationen, bei denen die Zugmaschine eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen oder weniger aufweist, sind bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen von der Maut befreit. Handwerksbetriebe können ihre Fahrzeuge freiwillig bei Toll Collect registrieren, um Kontrollen zu vereinfachen und Verfahren zu beschleunigen. Diese Daten werden für zwei Jahre gespeichert. |