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Lohnfortzahlung nach Sportunfall?

21.09.2015

Ob Reisen in gefährliche Länder oder Extremsport mit erhöhtem Verletzungsrisiko – die privaten Freizeitaktivitäten muss der Arbeitgeber akzeptieren. Doch sollten Angestellte es mit der Risikofreude nicht übertreiben, denn der Chef ist nicht in jedem Fall verpflichtet, das Gehalt bei einem Unfall weiterzuzahlen. Hier entscheidet der Einzelfall. Unfälle können zwar jederzeit passieren und niemand wird einem Verletzten böse Absicht unterstellen.

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Entsteht eine Sportverletzung durch Leichtsinn, wird dem Arbeitnehmer das Gehalt während der Arbeitsunfähigkeit nicht in jedem Fall weitergezahlt.

Foto: VadimGuzhva / Fotolia

Jedoch hat der Arbeitgeber im Zweifelsfall das Recht, zu überprüfen, in wie weit der Unfall selbstverschuldet war. Ging der Mitarbeiter leichtsinnig ein zu hohes Risiko ein, indem er etwa als Laie einen gefährlichen Profisport betrieb? Gemäß § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes muss der Arbeitgeber nämlich dann zahlen, wenn der Angestellte ohne Verschulden arbeitsunfähig wird. „In so einem Fall muss der Arbeitgeber den Lohn für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit nicht zahlen“, weiß Petra Timm von Randstad Deutschland. „Ab der siebten Woche springt dann die gesetzliche Krankenkasse ein.“

  Quelle: txn-p.


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