Potsdam (dapd-lbg). Beschäftigte in der Brandenburger Landesverwaltung dürfen auch künftig grundsätzlich keine Zuwendungen annehmen. Das legt eine vom Kabinett beschlossene Verwaltungsvorschrift "zum Verbot von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen" fest. Die Vorschrift enthalte "praktikable Regelungen", die für mehr Rechtssicherheit sorgten, sagte Innenminister Dietmar Woidke (SPD). Damit wird eine Regelung aus dem Jahr 1996 ersetzt.
Die neue Vorschrift legt den Angaben zufolge unter anderem Informationspflichten der Beschäftigten im Falle von Angeboten fest. In Ausnahmefällen müsse die Annahme von Zuwendungen beantragt und genehmigt werden. Im Interesse einer unbürokratischen Umsetzung werden diese bis zu einem Wert von 15 Euro pro Jahr als pauschal genehmigt betrachtet. Die Einführung der Wertgrenze schaffe Rechtssicherheit bezüglich der Geringfügigkeit der Zuwendungen, hieß es. |