Die geplante Gefahrstoffverordnung, die am Mittwoch im Bundeskabinett behandelt wird, steht in der Kritik, weil sie den Klimaschutz höher gewichtet als den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in der Baubranche.
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Gefahr durch Asbest wird unterschätzt
Asbest, der bis 1993 in zahlreichen Gebäuden verwendet wurde, stellt eine ernste Gesundheitsgefahr dar. Trotzdem sieht der neue Entwurf der Gefahrstoffverordnung keine obligatorische Asbesterkundung durch die Bauherren vor, wenn keine konkreten Informationen über Asbest in Gebäuden vorhanden sind. Diese Regelung könnte gravierende Folgen für die Gesundheit der Bauarbeiter und den Umweltschutz haben.
Verantwortungszuweisung an Baufirmen
Der Entwurf überträgt die Verantwortung für die Überprüfung von Asbest allein auf die Baufirmen. Diese Änderung verpflichtet alle an Sanierungen beteiligten Firmen, eigenständige Überprüfungen durchzuführen, was zu steigenden Kosten und potenziellen Verzögerungen führen könnte.
Widerspruch zwischen Klima- und Gesundheitsschutz
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, kritisiert die neue Verordnung scharf. Er argumentiert, dass die Regelung den Gesundheitsschutz gefährdet und die Empfehlungen des Nationalen Asbest-Dialogs ignoriert. Pakleppa betont, dass der Schutz der Bauarbeiter nicht den Klimazielen geopfert werden dürfe.
Aufruf zur Überarbeitung der Verordnung
In einem dringenden Appell fordert Pakleppa die Bundesregierung auf, den Verordnungsentwurf zu überdenken und die Asbesterkundung auf die Bauherren zu übertragen. Diese Maßnahme würde nicht nur die Sicherheit der Beschäftigten erhöhen, sondern auch zu effizienteren und sichereren Sanierungsarbeiten führen. |